CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CANCOM SE 16.08.2013 12:21 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die CANCOM SE hat folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 16.08.2013 erhalten: Die Schick GmbH, Gaildorf, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.08.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 16.08.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,36% (das entspricht 270000 Stimmrechten) betragen hat. Frau Karin Schick, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.08.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM SE, München, Deutschland am 16.08.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,36% (das entspricht 270000 Stimmrechten) betragen hat. 2,36% der Stimmrechte (das entspricht 270000 Stimmrechten) sind Frau Schick gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 16.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: CANCOM SE Erika-Mann-Straße 69 80636 München Deutschland Internet: http://www.cancom.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |