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DGAP-PVR News vom 06.08.2012

CANCOM AG: Korrektur der Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG vom 01.08.2012 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

CANCOM AG 

06.08.2012 19:24

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die JPMorgan Asset Management (Taiwan) Limited, Taipei, Taiwan hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 06.08.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM AG, München, Deutschland am 30.07.2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,75% (das entspricht 389592 Stimmrechten) betragen hat.
3,61% der Stimmrechte (das entspricht 375018 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. 0,14% der Stimmrechte (das entspricht 14574 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Die Mitteilung vom 06.08.2012 ersetzt die Mitteilung vom 01.08.2012.


06.08.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  CANCOM AG
              Ridlerstraße 37
              80339 München
              Deutschland
Internet:     http://www.cancom.de
 
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