CANCOM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung CANCOM AG 08.05.2012 11:41 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die JPMorgan Asset Management (UK) Limited, London, UK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.05.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der CANCOM AG, München, Deutschland am 02.05.2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,10% (das entspricht 322179 Stimmrechten) betragen hat. 3,10% der Stimmrechte (das entspricht 322179 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 08.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: CANCOM AG Ridlerstraße 37 80339 München Deutschland Internet: http://www.cancom.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |