bet-at-home.com AG: EUGH kippt auch österreichisches Glücksspielmonopol bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssache 09.09.2010 11:24 Nach dem gestrigem 'Aus' für das deutsche Monopol hat der EuGH heute auch die österreichische Glücksspielregelung für europarechtswidrig erklärt. Die Tatsache, dass es nur Unternehmungen mit Sitz im Inland möglich sei, eine Konzession zu beantragen, könne nicht mit der Niederlassungsfreiheit in Einklang gebracht werden. Zudem kritisiert der EuGH die fehlende Transparenz bei der Konzessionsvergabe, die keinen fairen Mitbewerb zulassen würde und somit sowohl gegen die Dienstleistungs- als auch Niederlassungsfreiheit verstoße. Alle zwölf Casino - Lizenzen werden derzeit von der Casinos Austria AG gehalten. bet-at-home.com hat als Anbieter von Online - Sportwetten und Glücksspiel bereits mehrfach auf die rechtliche Problematik in Österreich hingewiesen und tritt grundsätzlich in allen Ländern für einen fairen Marktzutritt ein. Nach den beiden EuGH - Urteilen kann eine Glücksspielregelung, die keinen Mitbewerb von lizensierten privaten Anbietern zulässt, nicht mehr länger aufrechterhalten werden. Das heutige Urteil bestätigt insbesondere die marketingstrategische Ausrichtung. bet-at-home.com wird auch künftig in Österreich werblich stark in Erscheinung treten und ihre Marktposition ausbauen. Kontakt: bet-at-home.com AG Investor Relations Jochen Dickinger ir@bet-at-home.com http://www.bet-at-home.ag Emittent: bet-at-home.com AG Kronprinzenstraße 82-84 40217 Düsseldorf DEUTSCHLAND Branche: Glücksspiele ISIN: DE000A0DNAY5 WKN: A0DNAY Bloomberg: ACX GY Reuters: ARTG.DE Börsen: Frankfurt, Xetra, Wien Sprache: Deutsch 09.09.2010 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de |