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bet-at-home.com AG

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DGAP-PVR News vom 22.07.2022

bet-at-home.com AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

bet-at-home.com AG
bet-at-home.com AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
22.07.2022 / 11:01
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Veröffentlichung gemäß §§ 43 Abs. 2, 40 Abs. 1 WpHG

Die FL Entertainment N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 19.07.2022 folgendes mitgeteilt (unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung von Herrn Stéphane Courbit vom 1. Juli 2022 (freiwillige Konzernmitteilung gemäß §§ 33, 34, 37 WpHG mit Schwellenberührung am 30. Juni 2022 nur auf Tochtergesellschaftsebene, nämlich bei der FL Entertainment B.V.)):


Die FL Entertainment B.V. – nach zwischenzeitlichem Rechtsformwechsel nunmehr FL Entertainment N.V. – erwarb am 30. Juni 2022 im Rahmen einer gruppeninternen Umstrukturierung beherrschenden Einfluss auf die Betclic Everest Group S.A.S., die wiederum unmittelbar 53,90 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der bet-at-home.com AG hält.

Vor diesem Hintergrund teilte die gemäß § 43 Abs. 1 WpHG meldepflichtige FL Entertainment N.V. (die „Meldepflichtige“) aufgrund des mittelbaren Überschreitens der Schwelle von 10 Prozent oder mehr der Stimmrechte aus Aktien der bet-at-home.com AG Folgendes mit:


1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)
a) Der mittelbare Erwerb der Stimmrechte an der bet-at-home.com AG durch die Meldepflichtige erfolgte im Rahmen einer gruppeninternen Umstrukturierung. Der durch die Unternehmensgruppe mit der Beteiligung an der bet-at-home.com AG verfolgte Zweck liegt weiterhin in der Umsetzung langfristiger strategischer Ziele und nicht in der Erzielung von Handelsgewinnen. Diese strategischen Ziele haben sich durch die gruppeninterne Umstrukturierung nicht geändert.

b) Es besteht derzeit keine Absicht der Meldepflichtigen, innerhalb der nächsten zwölf Monaten weitere Stimmrechte an der bet-at-home.com AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Meldepflichtige ihre derzeitige Absicht ändert und aufgrund der geänderten Absicht zukünftig Aktien der bet-at-home.com AG erwirbt.

c) Die Unternehmensgruppe, der die Meldepflichtige (ebenso, wie die Betclic Everest Group S.A.S. als unmittelbare Mehrheitsaktionärin der bet-at-home.com AG) angehört, ist bereits im Aufsichtsrat der bet-at-home.com AG vertreten. Sie strebt auch in Zukunft eine der Bedeutung ihrer Beteiligung entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat und in diesem Zusammenhang sowie aufgrund ihrer Beteiligungshöhe auch weiterhin eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der bet-at-home.com AG an.

d) Die Meldepflichtige strebt derzeit keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der bet-at-home.com AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.



2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Da der mittelbare Erwerb von Stimmrechten an der bet-at-home.com AG durch die Meldepflichtige aus einer gruppeninternen Umstrukturierung resultiert, wurden keine neuen Mittel für den Erwerb der Stimmrechte an der bet-at-home.com AG eingesetzt. Zur Finanzierung einzelner Zwischenschritte im Rahmen der Umstrukturierung hat die Meldepfichtige sowohl Eigen- als auch Fremdmittel eingesetzt.


22.07.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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