BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung BayWa AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Am 30. Januar 2009 wurde uns von der RWA Verbundservice GmbH, Mödling, Österreich gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der RWA Verbundservice GmbH an der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München, Deutschland am 30. Januar 2009 jeweils die Schwellen von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten und die RWA Verbundservice GmbH an diesem Tag 10,31 % der Stimmrechte gehalten hat, was 3.500.625 Stimmen entspricht. Am 09. Februar 2009 wurde uns von der RWA Verbundservice GmbH mitgeteilt, dass Alleingesellschafterin der RWA Verbundservice GmbH die RWA Management, Service und Beteiligungen GmbH, Wien, Österreich ist. 12.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: BayWa AG Arabellastraße 4 81925 München Deutschland Internet: www.baywa.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |