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Bayer Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 15.11.2016

Bayer Aktiengesellschaft: Bayer beschließt Begebung einer Pflichtwandelanleihe

Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleiheemission
15.11.2016 17:48

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Leverkusen, 15. November 2016 

Der Vorstand der Bayer AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer nachrangigen Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4 Milliarden Euro unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft beschlossen.

Die Begebung der Pflichtwandelanleihe ist der erste Teil der im Vorfeld angekündigten Eigenkapitalkomponente in Höhe von ca. 19 Milliarden US-Dollar zur Finanzierung der beabsichtigten Übernahme von Monsanto. Die Nettoerlöse aus der Transaktion sind dafür vorgesehen, einen Teil des noch nicht ausgeschöpften Kreditrahmens gemäß den von Bayer abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen vorzeitig abzulösen.

Die Pflichtwandelanleihe mit einer Stückelung von 100.000 Euro wird durch die Bayer Capital Corporation B.V. begeben und nachrangig von der Bayer AG garantiert. Bei Fälligkeit wird die ausstehende Pflichtwandelanleihe zwingend in neue oder existierende Stammaktien der Bayer AG gewandelt.
Die Pflichtwandelanleihe wird zum Nennwert mit einer maximalen Wandlungsprämie von 20 Prozent bis 25 Prozent über dem Referenzpreis und mit einem Anleihezins von 5,125 Prozent bis 5,625 Prozent pro Jahr begeben. Der Referenzpreis ergibt sich voraussichtlich aus der gleichzeitigen Umplatzierung bestehender Stammaktien im Rahmen von Sicherungsgeschäften einzelner Pflichtanleiheinvestoren.

Die Pflichtwandelanleihe hat eine Laufzeit bis zum 22. November 2019, und die Anleihebedingungen räumen den Anleihegläubigern sowie Bayer Wandlungsrechte vor dem Fälligkeitszeitpunkt ein. Die Gesellschaft wird die finalen Angebotskonditionen - inklusive Anleihezins, Wandlungsprämie, Referenzpreis und Emissionsvolumen - nach Durchführung eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens festlegen, das voraussichtlich bis spätestens zum 16. November 2016 abgeschlossen sein wird.

Die Pflichtwandelanleihe wird durch ein Konsortium von Banken im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten und Nicht-U.S.-Personen im Sinne der Regulation S des U.S. Security Act sowie qualifizierten institutionellen Anlegern (QIBs) in den Vereinigten Staaten und U.S.-Personen gemäß Rule 144A des U.S. Security Act angeboten.
Bayer weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit noch keine Sicherheit dahingehend besteht, ob die Vollzugsbedingungen der vereinbarten Akquisition von Monsanto erfüllt werden können. Diese Kapitalmaßnahme erfolgt weder in der Absicht, die Entscheidung der Regulierungsbehörden vorwegzunehmen, noch kann sie als Indiz für etwaige Informationen der Behörden an Bayer über den Ausgang der Verfahren gewertet werden.

Kontakt:
Frau Judith Nestmann, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-66836, e-mail: judith.nestmann@bayer.com, Fax: 0214-30-96-66836



Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen enthalten. Tatsächliche Ergebnisse können wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Einschätzungen oder Vorhersagen abweichen. Faktoren, die zu einem solchen Abweichen tatsächlicher Ergebnisse führen können, sind unter anderem: das Risiko, dass die Aktionäre der Monsanto Company ('Monsanto') der beabsichtigten Transaktion nicht zustimmen; Ungewissheiten bezüglich des Zeitpunkts des Vollzugs der beabsichtigten Transaktion; das Risiko, dass die Parteien die von der beabsichtigten Transaktion erwarteten Synergien und Effizienzsteigerungen nicht innerhalb des erwarteten Zeitraums (oder überhaupt nicht) erzielen oder die Integration des Geschäftsbetriebs von Monsanto in die Bayer Aktiengesellschaft ('Bayer') nicht gelingt; dass die Integration von Monsanto schwieriger, zeitaufwendiger oder teurer verläuft als erwartet; dass die Umsätze nach dem Vollzug der beabsichtigten Transaktion niedriger ausfallen als angenommen; dass Betriebskosten, der Verlust bestehender Kundenbeziehungen oder Störungen des gewöhnlichen Geschäftsablaufs infolge der beabsichtigten Transaktion (einschließlich Schwierigkeiten in der Aufrechterhaltung bestehender Beziehungen mit Arbeitnehmern, Kunden oder Lieferanten) höher bzw. schwerwiegender ausfallen als erwartet; der mögliche Verlust wichtiger Schlüsselarbeitnehmer von Monsanto; Risiken im Zusammenhang mit der Ablenkung des Managements von Monsanto vom operativen Tagesgeschäft durch die beabsichtigte Transaktion; dass die Bedingungen für den Vollzug der beabsichtigten Transaktion nicht erfüllt werden oder die erforderlichen behördlichen Genehmigungen nicht planmäßig oder zu den erwarteten Bedingungen eingeholt werden können; die Erfüllbarkeit der Erwartungen der Parteien hinsichtlich des Zeitpunkts, des Vollzugs sowie der steuerlichen und bilanziellen Behandlung der beabsichtigten Transaktion; die Folgen der beabsichtigten Fremdkapitalaufnahme durch Bayer im Zusammenhang mit der beabsichtigten Transaktion sowie deren mögliche Auswirkungen auf das Rating von Bayer; die Auswirkungen des beabsichtigten Zusammenschlusses von Bayer und Monsanto, einschließlich der zukünftigen Finanzlage, des operativen Ergebnisses, der Strategie sowie der Pläne des kombinierten Unternehmens; weitere Faktoren, die in dem von Monsanto bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission ('SEC') eingereichten Jahresbericht (Form 10-K) für das am 31. August 2016 zu Ende gegangene Geschäftsjahr und anderen von Monsanto bei der SEC eingereichten Berichten (erhältlich unter www.sec.gov und auf Monsantos Webseite unter www.monsanto.com) beschrieben sind; sowie andere Faktoren, die in den von Bayer veröffentlichten Berichten (erhältlich auf der Bayer-Webseite www.bayer.de) beschrieben sind. Soweit rechtlich nicht anders vorgeschrieben, übernimmt Bayer keine Verpflichtung, die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen zu aktualisieren. Zukunftsgerichteten Aussagen, deren Wirkung lediglich auf das Datum dieser Mitteilung abstellt, sollte keine unangemessene Bedeutung beigemessen werden.

Weitere Informationen
Diese Mitteilung bezieht sich auf einen beabsichtigten Zusammenschluss zwischen Bayer Aktiengesellschaft ('Bayer') und Monsanto Company ('Monsanto'). Im Zusammenhang damit hat Monsanto am 10. November 2016 ein endgültiges Proxy Statement auf Schedule 14A (das 'Proxy Statement') und andere Dokumente betreffend den beabsichtigten Zusammenschluss bei der U.S. Securities and Exchange Commission ('SEC') eingereicht und das Proxy Statement sowie das Formular zur Stimmrechtsausübung an die Aktionäre von Monsanto versandt. VOR AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS WIRD AKTIONÄREN VON MONSANTO EINDRINGLICH EMPFOHLEN, DAS PROXY STATEMENT SOWIE ALLE ANDEREN RELEVANTEN UNTERLAGEN, DIE BEI DER SEC IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BEABSICHTIGTEN ZUSAMMENSCHLUSS EINGEREICHT WORDEN SIND, AUFMERKSAM ZU LESEN, WEIL SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DER BEABSICHTIGTEN TRANSAKTION ENTHALTEN. Investoren und Aktionäre von Monsanto können eine Kopie des Proxy Statements und der anderen Unterlagen, die bei der SEC eingereicht worden sind, kostenlos auf der Webseite der SEC unter www.sec.gov und auf Monsantos Webseite unter www.monsanto.com abrufen. Daneben sind diese Unterlagen auch kostenlos von Monsanto erhältlich per Anfrage an den Corporate Secretary, Monsanto Company, 800 North Lindbergh Boulevard, St. Louis, Missouri 63167, oder telefonisch unter (+1) (314) 694-8148.
Beteiligte an der Einholung von Stimmrechtsvollmachten Monsanto, Bayer und ihre jeweiligen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder können als Beteiligte an der Einholung von Stimmrechtsvollmachten von Monsantos Aktionären im Zusammenhang mit der beabsichtigten Transaktion angesehen werden. Informationen über die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Monsanto sind in der Einladung zur jährlichen Hauptversammlung für das Jahr 2016 enthalten, die von Monsanto am 10. Dezember 2015 bei der SEC eingereicht wurde, sowie in dem Jahresbericht (Form 10-K) für das am 31. August 2016 zu Ende gegangene Geschäftsjahr, der von Monsanto am 19. Oktober 2016 bei der SEC eingereicht wurde. Weitere Informationen über die Beteiligten sowie eine Beschreibung ihrer jeweiligen direkten oder indirekten Interessen (in Form von Wertpapierbesitz oder anderweitig) sind dem Proxy Statement zu entnehmen und können darüber hinaus in anderen Unterlagen enthalten sein, die bei der SEC im Zusammenhang mit der beabsichtigten Transaktion eingereicht worden sind.
Zusätzliche Informationen
Diese Mitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren von Bayer oder ihren Tochtergesellschaften dar. Die Pflichtwandelschuldverschreibung wurde und wird nicht gemäß dem United States Securities Act of 1933 in der geltenden Fassung (der 'Securities Act') registriert und darf in den Vereinigten Staaten von Amerika ohne Registrierung oder einer anwendbaren Ausnahmeregelung von den Registrierungserfordernissen unter dem Securities Act nicht angeboten oder verkauft werden.

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15.11.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de


 
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