Berlin, 21. Januar 2020
Herr Dr. Mathias Döpfner und die Epiktet GmbH & Co. KG haben der Axel Springer SE gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:
'Am 20. Dezember 2019 habe ich, Herr Dr. Mathias Döpfner, die Schwellenüberschreitung von 75% der Stimmrechte an der Axel Springer SE, Berlin, mitgeteilt. Von mir, Herrn Dr. Mathias Döpfner, und der Epiktet GmbH & Co. KG (der Mitteilende) werden Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel wie folgt mitgeteilt:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist zurückzuführen auf eine Zurechnung von Stimmrechten aufgrund eines abgestimmten Stimmrechtsverhaltens (acting in concert) und den Erwerb von Instrumenten (Vorerwerbsrechte auf Aktien mit Stimmrechten) durch den Mitteilenden aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarungen mit Dritten.
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG)
1.1 Die Investition in die Axel Springer SE dient der Umsetzung strategischer Ziele.
1.2 Der Mitteilende beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Axel Springer SE durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Aufgrund des abgestimmten Stimmrechtsverhaltens zwischen Traviata B.V., Traviata II S.à r.l., Dr. h.c. Friede Springer, Friede Springer GmbH & Co. KG, Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co, Dr. Mathias Döpfner (einschließlich aller von ihm direkt oder indirekt gehaltenen Aktien) und Epiktet GmbH & Co. KG können dem Mitteilenden jedoch weitere Stimmrechte, die diese Personen zukünftig erwerben oder auf sonstige Weise erlangen, zuzurechnen sein.
1.3 Der Mitteilende strebt an, auf die Besetzung des Leitungsorgans und des Aufsichtsorgans der Axel Springer SE Einfluss zu nehmen. Hierzu wird auf Ziffer 8.2.5 b) und c) der Angebotsunterlage der Traviata II S.à r.l. an die Aktionäre der Axel Springer SE vom 4. Juli 2019 verwiesen.
1.4 Der Mitteilende strebt keine Änderung der Kapitalstruktur der Axel Springer SE an.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Es wurden von dem Mitteilenden keine Eigen- oder Fremdmittel zum Erwerb der Stimmrechte aufgewendet. Kosten im Zusammenhang mit den Vereinbarungen, die zu dem abgestimmten Stimmrechtsverhalten führen (vgl. Ziffer 1.2) wurden aus Eigenmitteln bestritten.'