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A.S. Création Tapeten AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 25.02.2014

A.S. Création Tapeten AG: Bundeskartellamt erlässt Bußgeldbescheide

A.S. Création Tapeten AG / Schlagwort(e): Rechtssache
25.02.2014 13:31

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Nach der im November 2010 vorgenommenen Durchsuchung und der Einleitung eines kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens im November 2011 hat das Bundeskartellamt nunmehr - wie erwartet - Bußgeldbescheide gegen die A.S. Création Tapeten AG sowie gegen Verantwortliche des Unternehmens erlassen. Die Bescheide haben die Gesellschaft und die betreffenden Personen am 25. Februar 2014 erhalten. Die Behörde wirft kartellrechtswidriges Verhalten im Zeitraum von 2005 bis 2008 vor. In diesem Zeitraum soll es zu Preisabsprachen zwischen der A.S. Création Tapeten AG und anderen deutschen Tapetenherstellern gekommen sein. Die jetzt erlassenen Bußgeldbescheide beziehen sich auf zwei der ursprünglich fünf Tatvorwürfe. Ein Tatvorwurf wurde seitens des Bundeskartellamtes inzwischen fallen gelassen. Darüber, ob die verbleibenden zwei Tatvorwürfe weiter verfolgt werden oder ebenfalls fallen gelassen werden, hat das Bundeskartellamt noch keine abschließende Aussage getroffen.
Das Bußgeld gegen die A.S. Création Tapeten AG beläuft sich auf 10,0 Mio. EUR und die Bußgelder gegen die betroffenen Personen auf insgesamt 0,5 Mio. EUR. Die A.S. Création Tapeten AG hat - mit Zustimmung der Hauptversammlung - die betroffenen Personen von eventuellen Bußgeldzahlungen freigestellt.
Die A.S. Création Tapeten AG und die betroffenen Personen beabsichtigen, gegen die Bußgeldbescheide vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Einspruch einzulegen, sofern nicht - was gegenwärtig jedoch nicht zu erwarten ist - die noch durchzuführende abschließende rechtliche Prüfung der Bescheide und ihrer Begründungen zu dem Ergebnis führt, dass eine Anfechtung ohne Aussicht auf Erfolg ist. Eine Pflicht zur Zahlung der Geldbußen entsteht erst dann, wenn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Nach erster Einschätzung des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG und ihrer Rechtsberater hat das Bundeskartellamt die vorgetragenen gewichtigen Argumente, die gegen Verstöße gegen Kartellrecht sprechen, nicht ausreichend gewürdigt. Daneben erscheint selbst unter der Annahme, dass die Vorwürfe zutreffend sein sollten, die Höhe der Bußgelder unverhältnismäßig.

Wie bereits in der Ad-hoc-Meldung vom 18. Februar 2014 berichtet, hat die A.S. Création Tapeten AG aufgrund der Unsicherheiten, die mit einem Gerichtsverfahren verbunden sind, im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses 2013 aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung für die Risiken aus dem Kartellverfahren gebildet. Auf Basis des jetzt eingegangenen Bußgeldbescheides wird die bisher angesetzte Höhe der Rückstellung von 2,0 Mio. EUR in Abstimmung mit den Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern nochmals überprüft. Sollte die - noch im Einzelnen zu analysierende - Begründung der jetzt ergangenen umfangreichen Bußgeldbescheide im Wesentlichen den im bisherigen Verfahren getroffenen Aussagen des Bundeskartellamts entsprechen, geht der Vorstand in einer ersten Einschätzung davon aus, dass eine Erhöhung der Rückstellung nicht erforderlich wird.

Gummersbach, den 25 Februar 2014

A.S. Création Tapeten AG

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E-Mail: m.kraemer@as-creation.de


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