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DGAP-News News vom 04.10.2010

ARQUES Industries AG: Hauptversammlungsbeschlüsse unanfechtbar

ARQUES Industries AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
04.10.2010 12:51


München, 4.10.2010. Die auf der letzten Hauptversammlung der ARQUES Industries AG getroffenen Beschlüsse und Wahlen werden endgültig nicht angefochten. Nach der letzten Hauptversammlung im August 2010 hatte von den 183 anwesenden Aktionären lediglich ein einziger Aktionär Widerspruch zur Hauptversammlung eingelegt. Nach Ablauf der Klagefrist wurde nunmehr der Gesellschaft mitgeteilt, dass keine Klage eingereicht wurde. Damit steht fest, dass die Ergebnisse von keinem berechtigten Aktionär rechtlich in Frage gestellt werden. Die Beschlüsse der Hauptversammlung waren durchgehend mit großer Mehrheit gefasst worden. Die Verantwortlichen in Aufsichtsrat und Vorstand freuen sich, dass sie auf Basis einer breiten Zustimmung der Aktionäre ihre Arbeit für eine nachhaltige positive Entwicklung der ARQUES fortführen können.

Über ARQUES: Die ARQUES Industries AG, München, ist eine Beteiligungsgesellschaft, die sich auf die Restrukturierung von Unternehmen in Umbruchsituationen konzentriert. Die hauptsächlich im Rahmen von Konzernabspaltungen erworbenen Unternehmen führt ARQUES zu Wettbewerbsstärke und Ertragskraft, um sie anschließend wertschaffend zu veräußern.

Die Aktien der ARQUES Industries AG werden im Geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol 'AQU' (ISIN: DE0005156004) gehandelt.

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