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Gigaset AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 03.05.2012

Gigaset AG: Schiedsklage gegen Gigaset aufgrund einer Transaktion aus dem Jahr 2006

Gigaset AG  / Schlagwort(e): Rechtssache

03.05.2012 19:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


München, 03. Mai 2012 - Die Evonik Degussa GmbH ('Evonik') hat bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. eine Schiedsklage gegen die Gigaset AG ('Gigaset') eingereicht und verlangt von Gigaset auf der Basis eines Vertrags aus dem Jahre 2006 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 12 Millionen Euro.

Gigaset hat sowohl den von Evonik behaupteten Sachverhalt als auch die geltend gemachten Ansprüche im Vorfeld zurückgewiesen und wird sich gegen die Schiedsklage verteidigen. Gigaset stützt sich bei ihrer Einschätzung auf ein Gutachten einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei. In Absprache mit dem Konzernabschlussprüfer hat Gigaset im Jahresabschluss 2011 eine angemessene Risikovorsorge getroffen.

Gigaset, damals noch firmierend unter Arques Industries AG, hatte mit Vertrag vom 08.09.2006 von der heutigen Evonik die Oxxynova-Unternehmensgruppe erworben. Oxxynova wurde hierbei vertraglich verpflichtet, den von Evonik erworbenen Produktionsstandort in Lülsdorf fortzuführen, so lange nicht bestimmte Bedingungen eintreten. Oxxynova versprach Evonik zugleich, bei Verletzung dieser Fortführungspflicht eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Gigaset übernahm hierfür eine Garantie.
Evonik trägt im Wesentlichen vor, die Oxxynova-Gruppe habe Ende 2007 ihre Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Unternehmensstandortes Lülsdorf verletzt. Für die damit von der Oxxynova verwirkte Vertragsstrafe hafte Gigaset aufgrund der vertraglichen Garantie gesamtschuldnerisch.
Gigaset hält die Klage für unbegründet. Sie ist insbesondere der Auffassung, Oxxynova habe den Vertrag nicht verletzt, sondern sei zur Schließung des Standortes Lülsdorf berechtigt gewesen. Dies sei nach dem Vertrag unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich gestattet. Diese Bedingungen seien eingetreten. Da Oxxynova keine Vertragsstrafe schulde, könne folgerichtig auch Gigaset nicht in Anspruch genommen werden. Gigaset stützt diese Einschätzung u. a. auf ein Gutachten einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei.

Die Gigaset AG, München, ist ein weltweit agierendes Unternehmen im Bereich der Telekommunikation und Zubehör. Die Gesellschaft ist global einer der führenden Hersteller von Schnurlostelefonen und Europas Marktführer bei DECT-Telefonen. Weltweit rangiert der Premiumanbieter mit 1.900 Mitarbeitern und einer Marktpräsenz in mehr als 70 Ländern an dritter Stelle.

Die Aktien der Gigaset AG werden im TecDAX (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Symbol 'GGS' (ISIN: DE0005156004) gehandelt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.gigaset.ag
Kontakt: 
Gigaset AG
Kerstin Diebenbusch
Investor Relations
Tel.: +49 (0)89 444456-937
E-Mail: info@gigaset.com


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