Vorstand und Aufsichtsrat der Altira AG (ISIN DE0001218063) haben beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2013 vorzuschlagen, den Vorstand zur Kündigung der Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Entry Standard des Freiverkehrs an der Frankfurter Wertpapierbörse zu ermächtigen. Der Vorstand soll die Kündigung nur erklären können, wenn den außenstehenden Aktionären ein freiwilliges Erwerbsangebot unterbreitet wird. Die Einzelheiten zur Ermächtigung ergeben sich aus der Einladung zur Hauptversammlung, welche spätestens am 23. Juli 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Die Altira AG gibt darüber hinaus bekannt, dass sie im Zuge ihrer Fokussierung auf das Kerngeschäft 'Finanzierung des Deutschen Mittelstands' als Beteiligungsgeschäft ihre sämtlichen Anteile an dem Vermögensverwalter VCH Vermögensverwaltung AG, Köln veräußert hat. Die Altira hielt an der VCH über eine Tochtergesellschaft ca. 74,5% des Grundkapitals. Die restlichen Anteile hält Herr Robert Depner, der sowohl Vorstand als auch Anteilseigner der VCH bleibt. Käufer der Anteile ist eine von Herrn Johannes Führ kontrollierte Gesellschaft. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Der Kauf der Anteile an der VCH bedarf noch der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden.
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