Herr Christoph Zitzmann, Nürnberg, Deutschland, hat uns gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 WpHG (vormals § 27a Abs. 1 Satz 2 WpHG) am 05.03.2018 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle vom 16.02.2015 über eine Änderung seiner Ziele im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 1 dahingehend informiert, dass er:
1. abhängig vom Börsenkurs und der allgemeinen Performance der Gesellschaft innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen beabsichtige und
2. eine angemessene Repräsentanz im Aufsichtsrat anstrebe und seine Stimmrechte entsprechend auszuüben beabsichtige.
Derzeit strebe er keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an. Darüber hinaus betrachte er seine Beteiligung an der Gesellschaft nach wie vor als langfristiges strategisches Investment entsprechend seiner Erklärung bereits vom 04.03.2015.