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DGAP-News News vom 20.05.2020

AIXTRON SE Virtuelle Hauptversammlung 2020 / Alle Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit angenommen

DGAP-News: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
20.05.2020 / 13:28
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AIXTRON SE Virtuelle Hauptversammlung 2020

Alle Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit angenommen

Herzogenrath, 20. Mai 2020 - Die Aktionäre der AIXTRON SE (FWB: AIXA), einem weltweit führenden Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, nahmen heute sämtliche Beschlussvorlagen mit großer Mehrheit an, die Vorstand und Aufsichtsrat auf der diesjährigen, erstmals virtuell abgehaltenen, 23. ordentlichen Hauptversammlung präsentierten.

Wichtige Beschlüsse

Dabei wurden folgende Tagesordnungspunkte von der 23. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen:

- Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

- Wahl des Abschlussprüfers für Konzern und SE für das Geschäftsjahr 2020

- Neues Vergütungssystem für den Vorstand

- Ergänzung der Satzung zur Möglichkeit der Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung in der Zukunft

Bei der Hauptversammlung, die für Aktionäre vollständig live im Internet übertragen wurde, waren 56,9 Prozent des Grundkapitals vertreten.

Rede des Vorstands und Präsentation

Die Ausführungen der Vorstände Dr. Felix Grawert und Dr. Bernd Schulte, in dem über die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2019 und des ersten Quartals 2020 berichtet, sowie die Technologien der Gruppe erläutert wurden, können in Kürze über www.aixtron.com/hv via Webcast betrachtet werden.

Kontakt:

Guido Pickert
Investor Relations und Konzernkommunikation
T: +49 (2407) 9030-444
E: invest@aixtron.com

Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar.

Zukunftsgerichtete Aussagen
Dieses Dokument kann zukunftsgerichtete Aussagen über das Geschäft, die Finanz- und Ertragslage und Gewinnprognosen von AIXTRON enthalten. Formulierungen wie "können", "werden", "erwarten", "rechnen mit", "erwägen", "beabsichtigen", "planen", "glauben", "fortdauern" und "schätzen", Abwandlungen solcher Begriffe oder ähnliche Ausdrücke kennzeichnen diese zukunftsgerichteten Aussagen. Solche zukunftsgerichtete Aussagen geben die gegenwärtigen Einschätzungen, Beurteilungen, Erwartungen und Annahmen des AIXTRON Vorstands, von denen zahlreiche außerhalb des AIXTRON Einflussbereiches liegen, basierend auf den zum Zeitpunkt dieser Mitteilung verfügbaren Informationen wieder und gelten vorbehaltlich bestehender Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen setzen. Sollten sich Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollten zugrunde liegende Erwartungen zukünftig nicht eintreten beziehungsweise es sich herausstellen, dass Annahmen nicht korrekt waren, so können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Erfolge von AIXTRON wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Dies kann durch Faktoren verursacht werden, die AIXTRON in öffentlichen Berichten und Meldungen, insbesondere im Abschnitt Risiken des Jahresberichts, beschrieben hat, sich aber nicht auf solche beschränken. AIXTRON übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder Überprüfung zukunftsgerichteter Aussagen wegen neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit keine ausdrückliche rechtliche Verpflichtung besteht.

Dieses Dokument liegt ebenfalls in englischer Übersetzung vor, bei Abweichungen geht die deutsche maßgebliche Fassung des Dokuments der englischen Übersetzung vor.



20.05.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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