Dividende erneut steuerfrei
Haibach bei Aschaffenburg, 23. März 2016: Die Adler Modemärkte AG plant, die von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Dividende von EUR 0,50 für das Geschäftsjahr 2015 voraussichtlich am 6. Mai 2016 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 Körperschaftsteuergesetz ("KStG") (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) zu leisten. Die Auszahlung würde somit, wie schon im vergangenen Jahr, ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgen. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende damit nicht der laufenden Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden.
Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Dies kann im Falle einer späteren Veräußerung der Aktien zur Besteuerung eines höheren Veräußerungsgewinns führen.
Über den Dividendenvorschlag entscheidet die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 4. Mai 2016 in Aschaffenburg.
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