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VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT

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DGAP-Ad-hoc News vom 11.06.2013

VOLKSWAGEN AG: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT beschließt erneute Begebung einer Pflicht-Wandelanleihe in Ergänzung zur Pflicht-Wandelanleihe vom November 2012

VOLKSWAGEN AG  / Schlagwort(e): Anleihe

11.06.2013 18:59

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT beschließt erneute Begebung einer Pflicht- Wandelanleihe in Ergänzung zur Pflicht-Wandelanleihe vom November 2012   
Die Volkswagen Aktiengesellschaft hat heute die erneute Begebung einer Pflicht-Wandelanleihe beschlossen. Diese neue Pflicht-Wandelanleihe entspricht in ihren Ausstattungsmerkmalen der am 9. November 2012 begebenen Pflicht-Wandelanleihe mit einem Kupon von 5,5% sowie einer Laufzeit bis zum 9. November 2015 und wird zum Ausgabepreis von 105,64% des Nennbetrages begeben. Der Gesamtnennbetrag der neuen Pflicht-Wandel- anleihe beläuft sich auf bis zu 1,2 Milliarden Euro.   
Mit dieser Maßnahme nutzt die Gesellschaft das von internationalen Investoren zum Ausdruck gebrachte starke Interesse an der Zeichnung einer neuen Pflicht-Wandelanleihe. Dadurch sollen die Kapitalausstattung gestärkt und weiteres Wachstum finanziert werden - auch im Bereich der Finanzdienstleistungen - unter Beibehaltung der vorteilhaften Liquiditätsposition und des im Wettbewerbsvergleich positiven Ratings.   
Die neue Pflicht-Wandelanleihe mit einer Stückelung von 100.000 Euro wird durch die Volkswagen International Finance N.V. begeben und ist mit einer nachrangigen Garantie der Volkswagen Aktiengesellschaft unterlegt. Das Bezugsrecht bestehender Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die neue Pflicht-Wandelanleihe wird zunächst unter einer vorläufigen ISIN begeben und nach einer Frist von 40 Tagen mit der bestehenden Pflicht-Wandelan- leihe der Emittentin von November 2012 unter der ISIN DE000A1HCC83 zu einer einheitlichen Emission zusammengefasst. Die Tilgung erfolgt bei Fälligkeit durch Wandlung der Rückzahlungsansprüche der Inhaber der Pflicht-Wandelanleihe in neue auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Nennwert unter teilweiser Nutzung des bestehenden bedingten Kapitals der Volkswagen Aktiengesellschaft. 
  
Die Gesellschaft wird das endgültige Emissionsvolumen unmittelbar vor Begebung der Pflicht-Wandelanleihe, voraussichtlich vor Xetra-Handels- beginn in Frankfurt am 12. Juni 2013 festlegen. 
  
Als Bookrunner hat J.P. Morgan der Gesellschaft garantiert, Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 500 Millionen Euro zum Ausgabepreis zu übernehmen. Zusätzlich hat Qatar Holding LLC gegenüber J.P. Morgan eine bindende Order abgegeben, im Rahmen der Platzierung Schuldverschreibungen zum Ausgabepreis zu zeichnen.   
J.P. Morgan als Bookrunner für das gesamte Emissionsvolumen nimmt ab sofort Zeichnungsangebote für die neue Pflicht-Wandelanleihe entgegen. Die Pflicht-Wandelanleihe wird ausschließlich an institutionelle Investoren in Deutschland und anderen Ländern im Rahmen internationaler Privatplatzierungen und nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten.
  
Die Zeichner der neuen Pflicht-Wandelanleihe zahlen ferner aufgelaufene Zinsen für den Zeitraum ab dem Zinslaufbeginn, dem 9. Juni 2013 (ein- schließlich) bis zum Valutatag der neuen Pflicht-Wandelanleihe (aus- schließlich).
  
Wolfsburg, den 11. Juni 2013
  
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT - Der Vorstand
  
  


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