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NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA

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DGAP-Ad-hoc News vom 12.08.2019

NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA: Endurteil des Landgericht München I: Verhandlung der Rückabwicklung eines Projekts

NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache
NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA: Endurteil des Landgericht München I: Verhandlung der Rückabwicklung eines Projekts

12.08.2019 / 17:54 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA (ISIN: DE000A12UP37) war seit 2010 Dienstleister des DLZ-IT des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Aufgrund von Differenzen im Rahmen des von NorCom betreuten Projektes hat das BMVBS Anfang des Jahres 2013 die Zusammenarbeit gestoppt (siehe Ad-hoc Meldung vom 20.09.2013) und NorCom auf die Zahlung von 3,4 Mio. EUR verklagt. NorCom hat daraufhin Widerklage erhoben und eine Forderung in Höhe von 1,4 Mio. EUR an das BMVBS gerichtet.
Zu dieser Rechtssache ist der NorCom heute das Urteil durch das Landgericht München zugegangen: Die Klage des BMVBS wird abgewiesen, der Widerklage von NorCom stattgegeben.
 
NorCom hatte für eine mögliche Gewährleistungsverpflichtung eine Rückstellung in Höhe von 1,8 Mio. EUR gebildet.
 
Sollte die Gegenseite Revision oder Berufung einlegen, wird NorCom nach Würdigung der Schriftsätze eine erneute Rückstellung bilden.



Kontakt:
NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA
Julia Keck
IR
Gabelsbergerstraße 4
80333 München
Telefon: 089-93948-0
E-Mail: aktie@norcom.de

12.08.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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