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MAN SE

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DGAP-PVR News vom 20.01.2020

MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

MAN SE
20.01.2020 / 15:45
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

MAN SE

München

Bekanntmachung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG

Der MAN SE wurde mit Schreiben vom 16. Januar 2020, eingegangen am selben Tag, folgende Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG übermittelt:

'ich nehme Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung von Dr. Wolfgang Porsche, Dr. Dr. Christian Porsche, Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche und Felix Alexander Porsche (die Mitteilenden) vom 16. Dezember 2019, mit der mitgeteilt wurde, dass der Stimmrechtsanteil der VOLKSWAGEN FINANCE LUXEMBURG S.A. mit Sitz in Route d'Arlon 19-21, 8009 Strassen, Luxemburg, an der Emittentin am 13. Dezember 2019 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 94,68% (das entspricht 133474284 Stimmrechten) beträgt.

Vor diesem Hintergrund teile ich Ihnen Namens und in Vollmacht der Mitteilenden gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mit:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen beruht auf einer mittelbaren Übertragung der Beteiligung an der MAN SE durch Übertragung der Aktien an der TRATON SE innerhalb des Volkswagen-Konzerns.

1) Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele:

a) Der dem Überschreiten der Stimmrechtsschwellen zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen noch der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Die Mitteilenden beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Ein etwaiger Erwerb weiterer Stimmrechte aufgrund Zurechnung aus Aktien, die durch Unternehmen des Volkswagen-Konzerns erworben werden, bleibt hiervon unberührt.

c) Die Mitteilenden streben derzeit keine weitere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, die über das bereits bestehende Maß an Einflussnahmemöglichkeiten im Rahmen des rechtlich Zulässigen hinausgeht.

d) Die Mitteilenden streben in ihrer Funktion als mittelbare Aktionäre derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.

2) Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Der Erwerb von Stimmrechten beruht auf einer mittelbaren Übertragung der Beteiligung an der MAN SE durch Übertragung der Aktien an der TRATON SE innerhalb des Volkswagen-Konzerns. Eigen- oder Fremdmittel haben die Mitteilenden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.'

München, im Januar 2020

MAN SE



20.01.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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