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MAN SE

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DGAP-Ad-hoc News vom 02.09.2015

MAN SE: Antrag auf Widerruf der Zulassung der MAN Aktien zum Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse

MAN SE  / Schlagwort(e): Sonstiges

02.09.2015 09:31

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Stamm- und Vorzugsaktien der MAN SE, München (ISIN DE0005937007 / WKN 593700; ISIN DE0005937031 / WKN 593703) sind zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.
 
Der Vorstand der MAN SE hat heute beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime Standard zu stellen und in den General Standard zu wechseln. Der Wechsel des Börsensegmentes eröffnet MAN SE die Möglichkeit, den mit der Notierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwand zu reduzieren.
 
Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Damit entfallen die Voraussetzungen für den Verbleib im MDAX. Der Widerruf lässt die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.
München, 2. September 2015

MAN SE
Der Vorstand


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