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DGAP-News News vom 26.08.2019

Befreiung von Pflichtübernahmeangebot betreffend Aktien der Hesse Newman Capital AG durch BaFin

DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/Übernahmeangebot

26.08.2019 / 09:08
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Aufgrund von Veränderungen in den mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsverhältnissen bei der direkten Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft, der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz, ("SBW") werden die von der SBW gehaltenen Aktien an der Hesse Newman Capital AG teilweise neuen unterschiedlichen mittelbaren Aktionären zugerechnet. Diese Veränderungen wurden auch bereits nach Wertpapierhandelsrecht gemeldet und veröffentlicht.

Nunmehr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch Bescheide vom 5. August 2019 die Nichtberücksichtigung der zugerechneten Stimmrechte gestattet, weshalb eine Mitteilung des Kontrollerwerbs und eine Abgabe eines Pflichtübernahmeangebots nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) nicht erfolgen müssen.



26.08.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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