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DGAP-PVR News vom 09.04.2019

Hesse Newman Capital AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Hesse Newman Capital AG

09.04.2019 / 16:52
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mitteilung gemäß § 43 WpHG betreffend die
Hesse Newman Capital AG, Hamburg, ISIN DE0000HNC2059, LEI 39120045YYSJYTZDKZ16

Mitteilung der Kudos Foundation, Bahnhofstr. 7, FL-Schaan, Liechtenstein
an die Hesse Newman Capital AG, Hamburg, Deutschland.

Am 20.12.2018 haben wir, die vorstehend Genannte, ausschließlich mittelbar, einen Stimmrechtsanteil von 88,2890% an der Hesse Newman Capital AG, Hamburg ('Gesellschaft') im Wege der Zurechnung erworben.

Die Stimmrechtsmitteilung ist in Form einer freiwilligen Konzernmitteilung erfolgt.

Alle Zurechnungen der Stimmrechte erfolgen durch die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz, ('SBW') als unmittelbare Aktionärin der Gesellschaft, und durch die Mutschler Holding AG als 100%ige Anteilseignerin der SBW. Weder die Mutschler Holding AG noch die Kudos Foundation halten unmittelbar Aktien resp. Stimmrechte an der Gesellschaft.

Gemäß § 43 WpHG teilen wir, die Kudos Foundation, zu den mit dem mittelbaren Erwerb der Stimmrechte verfolgten Zielen und zur Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel Folgendes mit:
  1. Der Grund für den mittelbaren Erwerb der Stimmrechte im Wege der Zurechnung ist, dass bestimmte Vermögensteile einschließlich der mittelbar gehaltenen Aktien an der Gesellschaft im Rahmen einer langfristigen Nachfolgeregelung zur Sicherung des Vermögensbestands in eine Stiftung eingebracht wurden. Darüber hinaus existieren weder strategisch unternehmerische Ziele noch dient der mittelbare Erwerb der Erzielung von Handelsgewinnen.
  2. Soweit eine Befreiung von der Pflicht zur Abgabe eines Pflichtangebots nicht erteilt wird, werden im Falle der Andienung von Aktien weitere Stimmrechte innerhalb der nächsten zwölf Monate erworben werden.
  3. Eine Einflussnahme auf die Besetzung der Leitungsorgane der Gesellschaft ist nicht angestrebt.
  4. Eine Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird nicht angestrebt.
Mittel für den Erwerb (Eigen-/Fremdmittel) mussten nicht aufgewandt werden. Die Übertragung erfolgte schenkweise als Stiftungsgeschäft; es wurde kein Kredit aufgenommen.

8.4.2019


09.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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