Kernbrennstoffsteuer nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig
Essen, 07.06.2017 - Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Kernbrennstoffsteuergesetz verfassungswidrig ist. Gegenstand der Entscheidung war die Vorlage des Finanzgerichtes Hamburg in einem Verfahren gegen einen Bescheid über die Kernbrennstoffsteuer für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld im Jahr 2011.
E.ON SE geht davon aus, dass durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus sämtlichen anhängigen Verfahren für Steuerzahlungen zwischen 2011 und 2016 insgesamt Steuern in Höhe von rund 2,85 Mrd. EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von rund 450 Mio. EUR an E.ON zurückerstattet werden. Der damit verbundene Ertrag wirkt sich positiv auf den Konzernüberschuss, den Cashflow und die wirtschaftliche Nettoverschuldung der E.ON SE aus. Da es sich um einen außerordentlichen, nicht-operativen Vorgang handelt, bleiben die Steuerungskennzahlen bereinigtes EBIT und bereinigter Konzernüberschuss unbeeinflusst. E.ON bestätigt somit seine Prognose für das Geschäftsjahr 2017.
Kontakt:
Alexander Karnick
Leiter Investor Relations
T +49 201 184 2838
alexander.karnick@eon.com
Barbara Schädler
Bereichsleiterin Communications & Political Affairs
T +49 201 184 4240
barbara.schaedler@eon.com
07.06.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de