Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Erwerb eigener Aktien – 17. Zwischenmeldung
Ludwigshafen – 9. Mai 2022 – Im Zeitraum vom 2. Mai 2022 bis einschließlich 6. Mai 2022 wurden keine Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der BASF SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 11. Januar 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 11. Januar 2022 mitgeteilt wurde.
Die Anzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen (Stück Aktien) |
Volumen gewichteter Durchschnittskurs (EUR) |
02.05.2022 |
0 |
0,00 |
03.05.2022 |
0 |
0,00 |
04.05.2022 |
0 |
0,00 |
05.05.2022 |
0 |
0,00 |
06.05.2022 |
0 |
0,00 |
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite von BASF SE veröffentlicht unter www.basf.com/aktienrueckkauf.
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 11. Januar 2022 bis einschließlich 6. Mai 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 15.010.492 Aktien.
Nach Erteilung der neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Hauptversammlung der BASF SE am 29. April 2022 wird das Aktienrückkaufprogramm planmäßig fortgesetzt, sobald die erneute Mandatierung einer Bank abgeschlossen ist.
Kontakt
Dr. Stefanie Wettberg
BASF Investor Relations
+49 621-60-48002
stefanie.wettberg@basf.com