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Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG

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EQS-PVR News vom 16.04.2025

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
16.04.2025 / 09:26 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Ferdinand Alexander Porsche Zweite GmbH mit Sitz in Grünwald, Deutschland, hat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Stuttgart, Deutschland, am 15. April 2025 - und unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 4. April 2025 - gem. § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

'Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von Aktien durch die Mitteilende zurückzuführen, sondern auf eine erstmalige Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien eines Tochterunternehmens der Mitteilenden (§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG).
  1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele:
  1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
  2. Die Mitteilende beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  3. Die Mitteilende strebt derzeit keine weitere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Emittentin an, die über das bereits bestehende Maß an Einflussnahmemöglichkeiten im Rahmen des rechtlich Zulässigen hinausgeht.
  4. Die Mitteilende strebt in ihrer Funktion als mittelbare Aktionärin derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Emittentin an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
  1. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Der Erwerb der Stimmrechte ist nicht auf einen Erwerb von Aktien an der Emittentin durch die Mitteilende, sondern auf eine Zurechnung von Stimmrechten gemäß §§ 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zurückzuführen. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten nicht aufgewendet.'
 


16.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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