IR-Center [zurück zur Startseite]

BIKE24 Holding AG

News Detail

DGAP-News News vom 15.06.2021

BIKE24 legt Preisspanne für geplanten Börsengang auf EUR 15,00 bis EUR 19,00 pro Aktie fest

DGAP-News: BIKE24 Holding AG / Schlagwort(e): Börsengang
15.06.2021 / 08:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

BIKE24 legt Preisspanne für geplanten Börsengang auf EUR 15,00 bis EUR 19,00 pro Aktie fest

  • Die Preisspanne impliziert eine Marktkapitalisierung zwischen EUR 662 Millionen und EUR 812 Millionen
  • Die Privatplatzierung zielt auf einen Erlös für BIKE24 aus einer Kapitalerhöhung von ca. EUR 100 Millionen durch die Ausgabe von bis zu 6.666.666 neuen Aktien und umfasst außerdem den Verkauf von bis zu 12.000.000 bestehenden Aktien, die hauptsächlich vom derzeitigen Mehrheitsaktionär gehalten werden (zusammen die "Basis-Aktien")
  • Der Erlös fließt unter anderem in die weitere Beschleunigung des Wachstumskurses von BIKE24 und die Fortsetzung der internationalen Expansion entsprechend der vordefinierten Wachstumsstrategie
  • Das Platzierungsvolumen kann durch eine Upsize-Option in Höhe von 3.733.333 bestehenden Aktien aufgestockt werden ("Erhöhungsaktien")
  • Darüber hinaus können im Rahmen von Mehrzuteilungen bis zu 3.359.999 bestehende Aktien zugeteilt werden, vorausgesetzt, dass diese Mehrzuteilungsaktien 15 Prozent der endgültigen Anzahl der tatsächlich platzierten Basis- und Erhöhungsaktien nicht überschreiten (Greenshoe-Option)
  • Der Streubesitz wird nach der Privatplatzierung voraussichtlich bei Platzierung aller Aktien, einschließlich der Basis-, Erhöhungs- und Mehrzuteilungsaktien, bis zu 58 Prozent betragen
  • Die Privatplatzierung beginnt voraussichtlich am 16. Juni 2021 und wird voraussichtlich am 22. Juni 2021 enden; der erste Handelstag im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) ist aktuell für den 25. Juni 2021 geplant

Dresden, 15. Juni 2021 - Die Bike24 Holding AG ("die Gesellschaft" oder, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, "BIKE24"), eine der führenden E-Commerce-Fahrradplattformen in Kontinentaleuropa mit Fokus auf das Premiumsegment, hat heute die Preisspanne für ihre geplante Privatplatzierung auf EUR 15,00 bis EUR 19,00 pro Aktie festgelegt. Der endgültige Platzierungspreis wird im Rahmen eines Bookbuilding-Prozesses bestimmt. Die Preisspanne impliziert eine Marktkapitalisierung zwischen EUR 662 Millionen und EUR 812 Millionen. Der Platzierungszeitraum beginnt am morgigen 16. Juni 2021 und endet voraussichtlich am 22. Juni 2021. Der erste Handelstag am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) ist für den 25. Juni 2021 geplant. Das Handelskürzel der Aktien von BIKE24 lautet BIKE, die ISIN DE000A3CQ7F4.

"Wir haben eine leistungsstarke und skalierbare Plattform und sind davon überzeugt, dass der Börsengang als nächster logischer Schritt ein Katalysator für unsere Wachstumsstrategie sein wird. Wir sind einer der führenden E-Commerce-Anbieter rund ums Fahrrad und wollen mit wachsender internationaler Präsenz auch bei der Wende hin zu nachhaltigen und grünen Mobilitätslösungen eine aktive Rolle in unseren Märkten spielen", sagt Andrés Martin-Birner, CEO und Mitgründer von BIKE24.

BIKE24 plant, sein Geschäft in den nächsten Jahren deutlich auszubauen. Bereits in den vergangenen drei Jahren hatte die E-Commerce-Plattform, die alles rund ums Fahrrad anbietet, ein starkes Wachstum von durchschnittlich 30 Prozent pro Jahr sowie zweistellige EBITDA-Margen erzielt. 2020 erwirtschaftete BIKE24 einen Umsatz von EUR 199,2 Millionen, ein Plus von rund 45 Prozent zum Vorjahr, das bereinigte EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation) stieg um mehr als 70 Prozent auf EUR 26,7 Millionen. Dies entspricht einer Marge von 13,4 Prozent.

Mit dem angestrebten Bruttoemissionserlös in Höhe von rund EUR 100 Millionen soll insbesondere der Wachstumskurs der profitablen E-Commerce-Plattform nochmals beschleunigt werden. Hierzu plant BIKE24 unter anderem, lokale Online-Shops in ausgewählten Märkten in Kontinentaleuropa zu eröffnen und eine Fulfillment-Infrastruktur im Ausland aufzubauen. Darüber hinaus wird BIKE24 das Einkaufserlebnis für die Kunden durch die Nutzung neuer Technologien noch weiter verbessern. Zudem soll ein Teil der Erlöse dazu dienen, die Finanzierungsstruktur durch die Refinanzierung bestehender Bankverbindlichkeiten zu optimieren.

Die Privatplatzierung an institutionelle Investoren in Deutschland und bestimmten Ländern außerhalb Deutschlands wird voraussichtlich bis zu 6.666.666 neu ausgegebene auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aus einer Barkapitalerhöhung (die "neuen Aktien") umfassen. Darüber hinaus sollen bis zu 12.000.000 Inhaber-Stammaktien (die "bestehenden Aktien"), hauptsächlich aus dem Bestand des aktuellen Mehrheitseigentümers, einer mit dem europäischen Riverside Fonds verbundenen Gesellschaft, platziert werden. Das Platzierungsvolumen kann durch eine Upsize-Option in Höhe von 3.733.333 bestehende Aktien aufgestockt werden ("Erhöhungsaktien"). Darüber hinaus können im Rahmen von Mehrzuteilungen bis zu 3.359.999 bestehende Aktien aus dem Bestand des Mehrheitsgesellschafters ausgegeben werden, vorausgesetzt, dass diese Mehrzuteilungsaktien 15 Prozent der endgültigen Anzahl der tatsächlich platzierten Basis- und Erhöhungsaktien nicht überschreiten.

Die Aufsichtsratsmitglieder Ralf Kindermann (Vorsitzender) und Bettina Curtze haben signalisiert, dass sie beabsichtigen, sich durch Kauf von Aktien zum endgültigen Angebotspreis an der Privatplatzierung zu beteiligen. Das Gründer- und Managementteam von BIKE24 wird im Rahmen der Privatplatzierung keine Aktien verkaufen. Der Hauptaktionär beabsichtigt, seine Beteiligung an der Gesellschaft teilweise zu veräußern, um einen ausreichenden Streubesitz sowie ausreichende Liquidität im Markt sicherzustellen. Der Hauptaktionär bleibt auch weiterhin signifikant am Unternehmen beteiligt. Für die Gesellschaft und die bestehenden Aktionäre ist ein Lock-up von 180 Tagen vorgesehen, für die Mitglieder des Managements, die Aktien halten, von zwölf Monaten.

Abhängig von dem Gesamtplatzierungsvolumen würde der erwartete Streubesitz voraussichtlich bei bis zu 58 Prozent (bei vollständiger Ausübung der Erhöhungsoption und vollständiger Mehrzuteilung) liegen.

Berenberg und JP Morgan agieren als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners für die Transaktion.

Die Billigung des Börsenzulassungsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird im Laufe des heutigen Tages erwartet. Nach Billigung wird der Prospekt auf der Website von BIKE24 https://corporate.bike24.com/ im Bereich "Investor Relations" zur Verfügung gestellt.
 

Pressekontakt:
Bettina Fries
E-Mail: presse@bike24.net
+49 1722976243

Investor Relations:
Thomas Schnorrenberg
E-Mail: ir@bike24.net
+49 151 46531317
 

Über BIKE24
BIKE24 gehört zu den führenden E-Commerce-Fahrradplattformen in Kontinentaleuropa. Der Online-Händler mit Fokus auf das Premiumsegment ist die zentrale Anlaufstelle für die schnell wachsende Community der Fahrrad-Enthusiasten und fördert so die grüne Mobilität. 2002 von CEO Andrés Martin-Birner, Falk Herrmann und Lars Witt, verantwortlich für Legal & Eigenmarken, in Dresden gegründet, hat er sich schnell zu einem in Kontinentaleuropa führenden und weltweit agierenden E-Commerce-Unternehmen in diesem stark wachsenden Markt entwickelt. Der Online-Shop bietet den Kunden 77.000 Artikel von mehr als 800 Marken. Damit verfügt BIKE24 in Kontinentaleuropa über das breiteste Sortiment an Markenprodukten der Branche. Die Online-Fahrradplattform ist bereits mit drei lokalen Online-Shops in Deutschland (BIKE24.de), Österreich (BIKE24.at) und Spanien (BIKE24.es) in Kontinentaleuropa präsent. Darüber hinaus beliefert der internationale Shop (BIKE24.com) Kunden auf der ganzen Welt.
 

Haftungsausschluss
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der Bike24 Holding AG (die "Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot wird nicht erfolgen. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der Wertpapiere von der Gesellschaft sollte nur auf Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen, der unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und auf der Webseite von der Gesellschaft kostenfrei erhältlich sein wird.
Jegliches in dieser Veröffentlichung erwähntes Angebot wird in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Investoren" im Sinne des Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, im Fall des Vereinigten Königreichs, wie sie durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist. Außerdem wird im Vereinigten Königreich dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", oder "abzielen" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken noch deren jeweilige verbundene Unternehmen oder andere Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.
Diese Bekanntmachung enthält außerdem einige Finanzkennzahlen, die nicht nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") anerkannt sind. Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, da die Gesellschaft der Ansicht ist, dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, als Mittel zur Bewertung der Betriebsleistung und der Finanzierungsstruktur von der Gesellschaft weit verbreitet sind. Sie sind unter Umständen nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und stellen weder Bewertungen nach IFRS oder anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dar.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in der gültigen Fassung in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen. Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Bike24 Holding AG (die "Gesellschaft") während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 25. Juni 2021), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen kann über Xetra durchgeführt werden.
Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % tatsächlich platzierten neuen Aktien und bestehenden Aktien im Rahmen des Angebots (die "Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für Rechnung der Konsortialbanken zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "Greenshoe-Option"). Soweit Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung der Konsortialbanken während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf durch den Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe).

DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEUNTERLAGE, INVESTOREN SOLLTEN DIE IN DIESER WERBEUNTERLAGE IN BEZUG GENOMMENEN AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN ODER KAUFEN.



15.06.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this
Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von unserem Kooperationspartner