NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER FREIGABE UNGESETZLICH WÄRE. ES GELTEN ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.
Offenlegung einer Insider-Information gemäß Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
ABOUT YOU legt endgültigen Angebotspreis auf €23,00 pro Aktie fest
Hamburg, 14. Juni 2021 - Die ABOUT YOU Holding AG ("ABOUT YOU") hat heute den endgültigen Angebotspreis für ihre Privatplatzierung (die "Privatplatzierung") auf €23,00 pro Aktie festgelegt. Mit dem festgelegten Angebotspreis umfasst der Gesamtumfang des Angebots, einschließlich Mehrzuteilungen, 36.607.145 Aktien und ca. €842 Millionen. Dies entspricht einer Marktkapitalisierung von ABOUT YOU von €3,92 Milliarden. Der erwartete Streubesitz der neuen Aktionäre (ohne Berücksichtigung von der Gesellschaft gehaltener eigener Aktien) wird sich nach Abschluss des Angebots auf 21,0% belaufen, sofern die Greenshoe-Option vollumfänglich ausgeübt wird.
Über die Privatplatzierung von 28.571.429 neu ausgegebenen Inhaber-Stammaktien hat das Unternehmen einen Bruttoerlös von etwa €657 Millionen erzielt. Zusätzlich wurden 3.260.871 Inhaber-Stammaktien vom Management veräußert. Darüber hinaus werden aus dem Bestand der bestehenden Eigentümer GFH (Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH), SevenVentures GmbH, GMPVC German Media Pool GmbH und der Fashion Media Pool GmbH optional bis zu 4.774.845 Inhaber-Stammaktien gewährt, um Mehrzuteilungen abzudecken (Greenshoe-Option).
Der erste Handelstag am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) ist für den 16. Juni 2021 geplant. Das Handelskürzel lautet YOU, die ISIN DE000A3CNK42.
Kontakt
Julia Stoetzel | Head of Investor Relations
julia.stoetzel@aboutyou.com
+49 40 638 569 359
+49 171 3575 103
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die
"Wertpapiere") der ABOUT YOU Holding AG ("ABOUT YOU") in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Die Wertpapiere wurden bereits im Rahmen einer Privatplatzierung verkauft. Ein öffentliches Angebot wird nicht erfolgen. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der Wertpapiere von ABOUT YOU sollte nur auf Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen, der unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und auf der Webseite von ABOUT YOU kostenfrei erhältlich sein wird.
Im Vereinigten Königreich wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", oder "Ziel" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. ABOUT YOU gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden.
Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder ABOUT YOU noch Deutsche Bank AG, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan AG, Numis Securities Ltd, Société Générale oder UBS Europe SE (zusammen die "Konsortialbanken") noch deren jeweilige verbundene Unternehmen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.
Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für ABOUT YOU und die veräußernden Aktionäre und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit der Privatplatzierung. Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf die Privatplatzierung ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer ABOUT YOU und die veräußernden Aktionäre die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewahrten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder sonstige in dieser Bekanntmachung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.
In Zusammenhang mit der Privatplatzierung übernehmen die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen der Privatplatzierung angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien und andere Wertpapiere von ABOUT YOU oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit der Privatplatzierung oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an ABOUT YOU erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.
Die Konsortialbanken und deren jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser Bekanntmachung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Bekanntmachung) oder sonstiger Informationen, die sich auf ABOUT YOU beziehen, - unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, - oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.
DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEUNTERLAGE; INVESTOREN SOLLTEN DIE IN DIESER WERBEUNTERLAGE IN BEZUG GENOMMENEN AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN ODER KAUFEN.
Zur Abdeckung der Mehrzuteilungen haben sich die GFH (Gesellschaft für Handelsbeteiligungen mbH) ("GFH"), die SevenVentures GmbH, die GMPVC German Media Pool GmbH und die Fashion Media Pool GmbH bereit erklärt, den Konsortialbanken bis zu 4.774.845 Aktien der Gesellschaft (die "Aktien") zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus haben GFH, die SevenVentures GmbH, die GMPVC German Media Pool GmbH und die Fashion Media Pool GmbH den Konsortialbanken eine Option zum Erwerb einer Anzahl von Aktien eingeräumt, die der Anzahl der zugeteilten Aktien entspricht, um Mehrzuteilungen während der Stabilisierungsperiode (wie unten definiert) abzudecken. Im Zusammenhang mit der Platzierung von Aktien wird die J.P. Morgan AG als Stabilisierungsmanager fungieren und kann als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission) ergreifen, um den Marktpreis der Aktien zu stützen und damit einem etwaigen Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, irgendwelche Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher muss die Stabilisierung nicht unbedingt eintreten und kann jederzeit beendet werden. Solche Maßnahmen können an der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem Tag der Aufnahme des Handels der Aktien im regulierten Marktsegment der Frankfurter Wertpapierbörse, voraussichtlich am oder um den 16. Juni 2021, ergriffen werden und müssen spätestens 30 Kalendertage nach diesem Tag beendet werden (die "Stabilisierungsperiode"). Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien während der Stabilisierungsperiode zu stützen. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Marktpreis der Anteile höher ist, als es sonst der Fall gewesen wäre. Außerdem kann sich der Marktpreis vorübergehend auf einem nicht haltbaren Niveau befinden.
14.06.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de