Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Erwerb eigener Aktien – 5. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 30. Januar 2023 bis einschließlich 5. Februar 2023 wurden insgesamt Stück 155.720 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Energy AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 23. Dezember 2022 nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 2. Januar 2023 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag |
Aggregiertes Volumen in Stück |
Gewichteter Durchschnittskurs |
30.01.2023 |
78.720 |
18,6754 |
31.01.2023 |
77.000 |
18,9872 |
01.02.2023 |
- |
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02.02.2023 |
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03.02.2023 |
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Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Energy AG veröffentlicht (www.siemens-energy.com/aktienrueckkauf).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 2. Januar 2023 bis einschließlich 5. Februar 2023 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 1.729.271Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Energy AG erfolgt durch ein von der Siemens Energy AG beauftragtes Institut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
München, 6. Februar 2023
Siemens Energy AG
Der Vorstand