EQS-News: Nakiki SE
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Strategische Unternehmensentscheidung
Nakiki SE: Prüfung der ersten Kapitalmarkt-Klage
27.08.2024 / 08:57 CET/CEST
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Die Nakiki SE teilt mit, dass ein Anspruch von bis zu 400.000 EUR im Kapitalmarktrecht gegen ein im Freiverkehr der Börse Düsseldorf notiertes Unternehmen geprüft wird. Nakiki eröffnet damit einen neuen Geschäftsbereich: Finanzierung von Klagen im Wertpapierrecht.
Mit diesem Schritt erweitert Nakiki SE ihre Expertise im Bereich der Prozessfinanzierung und setzt ihre Wachstumsstrategie fort. Die Finanzierung von Klagen im Wertpapierrecht ermöglicht es Investoren und Aktionären, mögliche Ansprüche gegenüber börsennotierten Unternehmen ohne finanzielle Risiken geltend zu machen. Nakiki SE übernimmt hierbei die vollständigen Verfahrenskosten und erhält im Erfolgsfall eine Beteiligung am Erlös.
Dieser neue Geschäftsbereich adressiert die steigende Nachfrage nach spezialisierten Finanzierungsmodellen für Rechtsansprüche im Kapitalmarkt. Dabei wird Nakiki SE von einem erfahrenen Team von Juristen und Finanzexperten unterstützt, um eine präzise Prüfung der Fälle sicherzustellen und die Erfolgschancen der Kläger zu maximieren.
Mit der Etablierung der Wertpapierklagefinanzierung positioniert sich Nakiki SE als führender Akteur in einem dynamisch wachsenden Markt. „Wir sehen hier ein erhebliches Potenzial, Anlegern den Zugang zu Rechtsschutz im Kapitalmarktrecht zu erleichtern und gleichzeitig unser Portfolio zu diversifizieren“, sagt Andreas Wegerich, Vorstandsvorsitzender der Nakiki SE.
NAKIKI SE
Johnsallee 30
20148 Hamburg
Telefon: +49 40 285 304 23-0
Internet: https://nakikifinance.com/
E-Mail: info@nakikifinance.com
Handelsregister: AG München HRB 228000
WKN: WNDL30
ISIN: DE000WNDL300
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