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DGAP-Ad-hoc News vom 11.11.2009

WILEX AG beschließt Kapitalerhöhung unter Ausnutzung Genehmigten Kapitals

WILEX AG / Kapitalerhöhung

11.11.2009 

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


- Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan und Australien -

WILEX AG beschließt Kapitalerhöhung unter Ausnutzung Genehmigten Kapitals
München, 11. November 2009. Der Vorstand des Münchener biopharmazeutischen Unternehmens WILEX AG (ISIN DE0006614720 / Frankfurter Wertpapierbörse / Prime Standard) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital aus genehmigtem Kapital von 13.780.935,00 Euro um bis zu 3.445.233,00 Euro auf bis zu 17.226.168,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.445.233 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 Euro und mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Dezember 2008 gegen Bareinlagen zu erhöhen.
Die neuen Aktien werden den Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 4:1 von Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Köln, angeboten. Vier alte Aktien berechtigen mithin zum Bezug von einer neuen Aktie. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu ermöglichen, hat sich einer der bestehenden Aktionäre verpflichtet, auf die Ausübung der Bezugsrechte aus drei ihm zustehenden Aktien zu verzichten. Die Frist zum Bezug der neuen Aktien beginnt am 16. November 2009 und endet voraussichtlich am 30. November 2009. Ein organisierter Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Die Festlegung des Bezugspreises erfolgt voraussichtlich am 25. November 2009.
Im Rahmen des Bezugsangebots (auch im Rahmen der Ausübung von Mehrbezugsrechten der Aktionäre) nicht bezogene neue Aktien werden im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Anlegern in Deutschland sowie im Ausland zum Erwerb angeboten.

Die neuen Aktien werden zunächst nicht zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Es ist beabsichtigt, dass die Gesellschaft innerhalb eines Jahres die Zulassung und Börseneinführung der neuen Aktien herbeiführen wird. Aufgrund einer Wertpapierleihe der Großaktionärin dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf, werden die bezugsberechtigten Aktionäre jedoch die Möglichkeit haben, anstelle der neuen, noch nicht zugelassenen Aktien bereits im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassene Aktien zu erhalten.
Die dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, die derzeit über einen Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der WILEX AG in Höhe von 24,76 % verfügt, hat sich gegenüber Sal. Oppenheim jr. & Cie. Kommanditgesellschaft auf Aktien verpflichtet, die Bezugsrechte aus den von ihr gehaltenen Aktien in vollem Umfang auszuüben und darüber hinaus gegebenenfalls von anderen Aktionären nicht bezogene neue Aktien im Rahmen der Privatplatzierung bis zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 10 Mio. Euro zu übernehmen, maximal aber bis zu einer Gesamtbeteiligungshöhe von 29,00 %.
Die WILEX AG beabsichtigt, den Nettoemissionserlös zur Finanzierung der laufenden klinischen Studien und des weiteren Wachstums sowie zur Stärkung der Eigenkapitalisierung zu verwenden.

Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung können dem voraussichtlich am 13. November 2009 im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der WILEX AG (www.wilex.de) veröffentlichten Bezugsangebot entnommen werden.

Wichtige Hinweise
Diese Ad hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Insbesondere stellt dieses Dokument weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Aktien der WILEX AG (die 'Aktien') dürfen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder 'U. S. persons' (wie in Regulation S des U. S.-amerikanischen Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') definiert) oder für Rechnung von U. S. persons angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß dem Securities Act registriert. Es erfolgt kein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika.

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Dieser Text enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf den Geschäftsbereich der Gesellschaft beziehen und die sich durch den Gebrauch von zukunftsgerichteter Terminologie wie etwa 'schätzt', 'glaubt', 'erwartet', 'könnte', 'wird', 'sollte', 'zukünftig', 'möglich' oder ähnliche Ausdrücke oder durch eine allgemeine Darstellung der Strategie, der Pläne und der Absichten der Gesellschaft auszeichnen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die bewirken könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse des Geschäftsbetriebes, die Finanzlage, die Ertragslage, die Errungenschaften oder auch die Ergebnisse des Sektors erheblich von jeglichen zukünftigen Ergebnissen, Erträgen oder Errungenschaften unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder vorausgesetzt werden. Angesichts dieser Unwägbarkeiten, werden mögliche Investoren und Partner davor gewarnt, übermäßiges Vertrauen auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu stützen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.

11.11.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
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