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DGAP-Ad-hoc News vom 04.08.2009

WILEX AG: WILEX hat Antrag auf Zulassung einer Phase I-Studie für WX-554 eingereicht und erreicht dadurch ersten Meilenstein aus strategischer Allianz mit UCB

WILEX AG / Zulassungsantrag

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

München, 04. August 2009. Das Münchener biopharmazeutische Unternehmen WILEX AG (ISIN DE0006614720 / Frankfurter Wertpapierbörse / Prime Standard) hat einen Antrag auf Zulassung einer klinischen Phase I-Studie mit dem MEK-Inhibitor WX-554 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt und heute die Eingangsbestätigung erhalten. Der oral verfügbare niedermolekulare MEK-Inhibitor wurde im Rahmen der im Januar 2009 vereinbarten strategischen Allianz mit UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien, als eines von fünf onkologischen präklinischen Programmen übernommen. Mit der Antragstellung auf Durchführung einer klinischen Studie wurde der erste vereinbarte Meilenstein erreicht. WILEX erwartet nun die dafür vorgesehene Meilensteinzahlung in Höhe von 5 Mio. Euro.

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Dieser Text enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf den Geschäftsbereich der Gesellschaft beziehen und die sich durch den Gebrauch von zukunftsgerichteter Terminologie wie etwa 'schätzt', 'glaubt', 'erwartet', 'könnte', 'wird', 'sollte', 'zukünftig', 'möglich' oder ähnliche Ausdrücke oder durch eine allgemeine Darstellung der Strategie, der Pläne und der Absichten der Gesellschaft auszeichnen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die bewirken könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse des Geschäftsbetriebes, die Finanzlage, die Ertragslage, die Errungenschaften oder auch die Ergebnisse des Sektors erheblich von jeglichen zukünftigen Ergebnissen, Erträgen oder Errungenschaften unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder vorausgesetzt werden. Angesichts dieser Unwägbarkeiten, werden mögliche Investoren und Partner davor gewarnt, übermäßiges Vertrauen auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu stützen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.
04.08.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
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