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DGAP-Ad-hoc News vom 17.12.2010

WILEX AG sichert sich weitere Finanzmittel durch Gesellschafterdarlehen

WILEX AG  / Schlagwort(e): Vereinbarung

17.12.2010 11:33

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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WILEX AG sichert sich weitere Finanzmittel durch Gesellschafterdarlehen
München, 17. Dezember 2010 - Die WILEX AG (ISIN DE0006614720 / WL6 / Frankfurt Stock Exchange) hat heute mit den beiden Hauptaktionären, dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf (dievini) und UCB Pharma S.A., Brüssel, Belgien (UCB) einen Darlehensvertrag mit Rangrücktritt in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro, zahlbar in zwei Raten, unterzeichnet. dievini übernimmt einen Anteil von 7,5 Mio. Euro und UCB von 2,5 Mio. Euro. Beide Darlehensgeber erhalten eine Verzinsung von 6 % p.a.
Das Darlehen hat eine unbegrenzte Laufzeit und ist unbesichert. Die Darlehensgeber sind berechtigt, ihr jeweiliges Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen zu kündigen. In diesem Fall ist das Darlehen innerhalb eines Monats zur Rückzahlung fällig. Die Darlehensgeber sind berechtigt anstatt einer Rückzahlung des Darlehens den Darlehensrückzahlungsanspruch entweder im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung als Sacheinlage einzubringen oder im Rahmen eines noch zu beschließenden Wandelschuldverschreibungsprogramms in Aktien zu wandeln. Diese beiden Rückzahlungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt, dass zum einen eine Bezugsrechtskapitalerhöhung oder ein Wandelschuldverschreibungsprogramm beschlossen und durchgeführt werden und zum anderen die Werthaltigkeit des jeweiligen Rückzahlungsanspruchs von einem Sacheinlagenprüfer bestätigt wird.

Kontakt
Katja Arnold (CIRO)
Corporate Communications
WILEX AG
Grillparzerstr. 10
81675 München, Deutschland
Tel.: +49 (0)89-41 31 38-126
Fax: +49 (0)89-41 31 38-99
E-Mail: investors@wilex.com

Dieser Text enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf den Geschäftsbereich der Gesellschaft beziehen und die sich durch den Gebrauch von zukunftsgerichteter Terminologie wie etwa 'schätzt', 'glaubt', 'erwartet', 'könnte', 'wird', 'sollte', 'zukünftig', 'möglich' oder ähnliche Ausdrücke oder durch eine allgemeine Darstellung der Strategie, der Pläne und der Absichten der Gesellschaft auszeichnen. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die bewirken könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse des Geschäftsbetriebes, die Finanzlage, die Ertragslage, die Errungenschaften oder auch die Ergebnisse des Sektors erheblich von jeglichen zukünftigen Ergebnissen, Erträgen oder Errungenschaften unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder vorausgesetzt werden. Angesichts dieser Unwägbarkeiten, werden mögliche Investoren und Partner davor gewarnt, übermäßiges Vertrauen auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu stützen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, um zukünftiges Geschehen oder Entwicklungen widerzuspiegeln.

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