Westgrund AG: Korrektur Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Westgrund AG / Korrektur der Veröffentlichung der Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) vom 4.1.2010 05.01.2010 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Timo Herbrand, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.01.2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Westgrund AG, Remscheid, Deutschland, ISIN: DE000A0HN4T3, WKN: A0HN4T am 06.10.2009 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,07% (das entspricht 383616 Stimmrechten) betragen hat. 3,91% der Stimmrechte (das entspricht 369256 Stimmrechten) sind Herrn Herbrand gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Paladin Holding AG zuzurechnen. 05.01.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Westgrund AG Albert-Schmidt-Allee 58 42897 Remscheid Deutschland Internet: www.westgrund.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |