Rücknahme von Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG Westgrund AG 08.11.2012 13:33 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr Klaus Wecken hat uns am 08. November mitgeteilt, daß er die am 27. September 2012 im eigenen Namen mitgeteilte Schwellenunterschreitung und die im eigenen Namen mitgeteilte Schwellenüberschreitung bezüglich der Stimmrechte an der WESTGRUND Aktiengesellschaft, Berlin, zurücknimmt. Grund hierfür ist, dass Herr Wecken nach der geübten Verwaltungspraxis der BaFin durch den Wechsel vom unmittelbaren Halten von Stimmrechten zur Zurechnung eines Stimmrechtsanteils nicht meldepflichtig gemäß § 21 Abs. 1 WpHG wurde. 08.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Westgrund AG Albert-Schmidt-Allee 58 42897 Remscheid Deutschland Internet: www.westgrund.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |