WashTec AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung WashTec AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung) 08.04.2010 15:17 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichungen gem. § 26 Abs. 1 WpHG 1) Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG Sterling Strategic Value Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 und 3 WpHG hinsichtlich der Mitteilung, dass ihr Stimmrechtsanteil an der WashTec AG, Augsburg, Deutschland, ISIN: DE0007507501, WKN: 750750 am 30.03.2010 die Schwelle von 15% überschritten hat, Folgendes mitgeteilt: - Die Investition stellt eine langfristige Finanzbeteiligung dar, in deren Rahmen die IED International Equity Development GmbH & Co. KG bereits seit 2005 und die Sterling Strategic Value Limited selbst bereits seit 2006 Aktien der WashTec AG halten. - Der Meldepflichtige zieht in Betracht, in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft innerhalb der nächsten zwölf Monate mittelbar weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. - Der Meldepflichtige behält sich vor, im Interesse einer ausgewogenen Berücksichtigung der Beteiligungsverhältnisse mittelbar auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft Einfluss zu nehmen. - Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung an, behält sich jedoch eine mögliche mittelbare Einflussnahme auf die Dividendenpolitik der Gesellschaft vor. - Hinsichtlich der Herkunft der Mittel zur Finanzierung des Erwerbs der vom Meldepflichtigen unmittelbar erworbenen Stimmrechte handelt es sich zu 100% um Eigenmittel. 2) Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG Dr. Tito Tettamanti, Großbritannien, hat uns gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 und 3 WpHG hinsichtlich der Mitteilung, dass sein Stimmrechtsanteil an der WashTec AG, Augsburg, Deutschland, ISIN: DE0007507501, WKN: 750750 am 30.03.2010 die Schwelle von 15% überschritten hat, Folgendes mitgeteilt: - Die mittelbare Investition stellt eine langfristige Finanzbeteiligung dar, in deren Rahmen die IED International Equity Development GmbH & Co. KG bereits seit 2005 und die Sterling Strategic Value Limited selbst bereits seit 2006 Aktien der WashTec AG halten. - Der Meldepflichtige zieht in Betracht, in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft innerhalb der nächsten zwölf Monate mittelbar weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. - Der Meldepflichtige behält sich vor, im Interesse einer ausgewogenen Berücksichtigung der Beteiligungsverhältnisse mittelbar auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten Einfluss zu nehmen. - Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung an, behält sich jedoch eine mögliche mittelbare Einflussnahme auf die Dividendenpolitik der Gesellschaft vor. - Hinsichtlich der Herkunft der Mittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte hat der Meldepflichtige keine Angaben gemacht. 3) Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG Gritlot Limited, Douglas, Isle of Man, hat uns gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 und 3 WpHG hinsichtlich der Mitteilung, dass ihr Stimmrechtsanteil an der WashTec AG, Augsburg, Deutschland, ISIN: DE0007507501, WKN: 750750 am 30.03.2010 die Schwelle von 15% überschritten hat, Folgendes mitgeteilt: - Die mittelbare Investition stellt eine langfristige Finanzbeteiligung dar, in deren Rahmen die IED International Equity Development GmbH & Co. KG bereits seit 2005 und die Sterling Strategic Value Limited selbst bereits seit Aktien der WashTec AG halten. - Der Meldepflichtige zieht in Betracht, in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft innerhalb der nächsten zwölf Monate mittelbar weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. - Der Meldepflichtige behält sich vor, im Interesse einer ausgewogenen Berücksichtigung der Beteiligungsverhältnisse mittelbar auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft Einfluss zu nehmen. - Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung an, behält sich jedoch eine mögliche mittelbare Einflussnahme auf die Dividendenpolitik der Gesellschaft vor. - Hinsichtlich der Herkunft der Mittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte hat der Meldepflichtige keine Angaben gemacht. 08.04.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. 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