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DGAP-PVR News vom 12.10.2007

Wacker Construction Equipment AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Wacker Construction Equipment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


1. Die Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG, München, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG 57,90 % (39.200.679 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG, davon über ihre Tochtergesellschaft Interwac Holding AG und deren beiden Tochtergesellschaften Interwac GmbH und Wacker-Werke GmbH & Co. KG 30,12 % (20.390.955 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Von der NEUSON Ecotec GmbH, einem Aktionär, dessen zugerechneter Stimmrechtsanteil mehr als 3 % beträgt, werden der Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet.
2. Die Wacker-Werke GmbH & Co. KG, Reichertshofen, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 56,89 % (38.517.239 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Wacker-Werke GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

3. Die Interwac Holding AG, Volketswil, Schweiz, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 51,90 % (35.138.438 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, hiervon 18,64 % (12.618.654 Stimmrechte) über Interwac GmbH und Wacker-Werke GmbH & Co. KG als ihre Tochtergesellschaften auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Interwac Holding AG dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

4. Die Interwac GmbH, Volketswil, Schweiz, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 51,23 % (34.685.585 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Interwac GmbH dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- NEUSON Ecotec GmbH.

5. Die Wacker Beteiligungs GmbH & Co. KG, München, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,20 % (2.845.003 Stimmrechte) beträgt.

6. Frau Petra Martin, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, hiervon 1,13 % (763.158 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Frau Petra Martin dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

7. Frau Dr. Andrea Steinle, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, hiervon 1,13 % (763.158 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Frau Dr. Andrea Steinle dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

8. Herr Benedikt von Schoeler, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, hiervon 0,39% (261.000 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Herrn Benedikt von Schoeler dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

9. Frau Jennifer von Schoeler, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, hiervon 0,39% (261.000 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Frau Jennifer von Schoeler dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

10. Herr Leonard von Schoeler, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, hiervon 0,39% (261.000 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Herrn Leonard von Schoeler dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

11. Die AW Holding Inc., Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, hiervon 0,65 % (443.353 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der AW Holding Inc. dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

12. Herr Alexander Wacker, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, hiervon 0,68 % (457.663 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Herrn Alexander Wacker dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

13. Frau Vicky Schlagböhmer, Niederlande, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Frau Vicky Schlagböhmer dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

14. Frau Christiane Wacker, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihr nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Frau Christiane Wacker dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

15. Herr Georg Wacker, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Herrn Georg Wacker dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

16. Die Baufortschritt-Ingenieurgesellschaft mit beschränkter Haftung, Bundesrepublik Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 56,89 % (38.517.239 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der Baufortschritt-Ingenieurgesellschaft mit beschränkter Haftung dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

6,48 % (4.393.500 Stimmrechte) sind ihr über ihre Tochtergesellschaft Wacker-Werke GmbH & Co. KG nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
17. Jerome H. Kringel als Trustee des Trust for the benefit of Alexander Wacker ordered by last will of Klaus Wacker, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Diese 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, hiervon 0,65 % (443.353 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden Herrn Jerome H. Kringel als Trustee des Trust for the benefit of Alexander Wacker ordered by last will of Klaus Wacker dabei Stimmrechte zugerechnet:

- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH
- NEUSON Ecotec GmbH.

18. Die HN - Industries Holding GmbH, Leonding, Österreich, die PIN Privatstiftung, Linz, Österreich, Herr Johann Neunteufel, Österreich, Herr Martin Lehner, Österreich, Herr Adolf Lehner, Österreich, und Frau Herta Lehner, Österreich, (alle zusammen im Folgenden auch die 'Mitteilenden' genannt) haben uns nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der HN - Industries Holding GmbH, der PIN Privatstiftung, des Herrn Johann Neunteufel, des Herrn Adolf Lehner und der Frau Herta Lehner an der Wacker Construction Equipment AG, Deutschland, am 2. Oktober 2007 jeweils die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag jeweils 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.
Der Stimmrechtsanteil des Herrn Martin Lehner an der Wacker Construction Equipment AG hat am 2. Oktober 2007 die Schwelle von 50 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 63,52 % (43.001.648 Stimmrechte).
Von ihrem Stimmrechtsanteil ist den Mitteilenden jeweils ein Stimmrechtsanteil an der Wacker Construction Equipment AG in der Höhe und nach den Zurechnungs¬tatbeständen wie folgt zuzurechnen:
- der HN - Industries Holding GmbH 63,38 % (42.910.729 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG, zugleich 1,04 % (704.229 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG;

- der PIN Privatstiftung 63,38 % (42.910.729 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG, zugleich 1,04 % (704.229 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG und 26,74 % (18.105.475 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG;

- Herrn Johann Neunteufel 63,38 % (42.910.729 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG, zugleich 1,04 % (704.229 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG und 26,74 % (18.105.485 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG;

- Herrn Martin Lehner, Herrn Adolf Lehner und Frau Herta Lehner jeweils 63,03 % (42.675.996 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG.
Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden jedem Mitteilenden dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG 
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH 
- NEUSON Ecotec GmbH. 

19. Die NEUSON Ecotec GmbH, Haid bei Ansfelden, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Oktober 2007 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten hat und zu diesem Tag jeweils 63,38 % (42.910.739 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind ihr 36,64 % (24.805.274 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden der NEUSON Ecotec dabei Stimmrechte zugerechnet:
- Wacker Familiengesellschaft mbH & Co. KG
- Wacker-Werke GmbH & Co. KG 
- Interwac Holding AG
- Interwac GmbH.




Wacker Construction Equipment AG
Preußenstraße 41
80809 München

12.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Wacker Construction Equipment AG
              Preußenstr. 41
              80809 München
              Deutschland
Internet:     www.wackergroup.com
 
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