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DGAP-Ad-hoc News vom 16.04.2013

Tipp24 SE beschließt Barkapitalerhöhung

Tipp24 SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
16.04.2013 08:42

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte.

Der Vorstand der Tipp24 SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen in Höhe von bis zu 5,01 % des derzeitigen Grundkapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll durch teilweise Ausnutzung des auf der Hauptversammlung vom 29. Juni 2011 beschlossenen genehmigten Kapitals von derzeit EUR 7.985.088 um bis zu EUR 400.000 auf bis zu EUR 8.385.088 gegen Bareinlagen erhöht werden. Hierzu sollen von der Gesellschaft bis zu 400.000 neue, auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) mit Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2012 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sollen im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) qualifizierten Anlegern sowie ausgewählten weiteren Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Australiens und Japans zum Kauf angeboten werden.
Die Tipp24 SE hatte am 20.03.2013 die Absicht bekannt gegeben, im Zuge ihrer strategischen Neuausrichtung den Gesellschaftssitz von Deutschland nach Großbritannien zu verlegen. Die Gesellschaft konzentriert sich auf ihre internationalen Geschäftsaktivitäten mit Fokus auf Großbritannien und Nordamerika und will diese aus Großbritannien heraus weiterentwickeln. Die Tipp24 SE beabsichtigt vor diesem Hintergrund, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung insbesondere zur Finanzierung von Projekten im Rahmen der Internationalisierungsstrategie sowie für die mittelfristige Finanzausstattung zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Konzernobergesellschaft zu nutzen.

Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Börsenhandel im regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Berenberg Bank wird die Kapitalerhöhung als Sole Bookrunner begleiten.
Kontakt:
Tipp24 SE
Frank Hoffmann 
Investor Relations
Telefon: +49 40 32 55 33-142
E-Mail: frank.hoffmann@tipp24.de
Internet: www.tipp24-se.de

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in bestimmten Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Haftungsausschluss

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der Tipp24 SE dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') besteht. Die Wertpapiere der Tipp24 SE wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend 'Order') fallen und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die 'Relevanten Personen'). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR'), die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die 'Relevanten Mitgliedsstaaten') richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ('Qualifizierte Anleger'). Für diese Zwecke meint 'Prospektrichtlinie' die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Prospektrichtlinie-Änderungsrichtlinie 2010/73/EU, sofern im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt).

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.


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