Die Ströer SE & Co. KGaA hat am 30. Juni 2020 von der Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, die nachfolgende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG erhalten:
Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
Wir verweisen auf unsere Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33, 34 WpHG vom 12. Juni 2020 in Bezug auf die Ströer SE & Co. KGaA (die 'Gesellschaft').
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilen wir gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG mit, dass
1. wir direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Alle Stimmrechte werden vollständig durch von uns verwaltete Fonds (die 'Fonds') zugerechnet, die ihrerseits die Stimmrechte halten;
2. die Beteiligung der Fonds an der Gesellschaft der Erzielung von Handelsgewinnen dient;
3. wir abhängig von dem Börsenkurs und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise für einzelne oder mehrere Fonds zu erlangen beabsichtigen;
4. wir eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft durch Meinungsäußerungen, Beratungen und Empfehlungen anstreben. Eine eigene Beteiligung an den relevanten Organen oder am aktiven Management der Gesellschaft wird ebenso wenig (auch nicht über verbundene Dritte) angestrebt wie eine rechtliche oder faktische Weisungsbefugnis;
5. wir derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstreben.
Des Weiteren teilen wir Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel Folgendes mit:
Die Stimmrechte wurden durch Mittel der Fonds erworben, die von uns verwaltet werden. Daher haben wir keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen.