DGAP-Ad-hoc: Stabilus S.A. / Schlagwort(e): Börsengang
2014-05-28 / 08:45
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Ad-hoc-Mitteilung 28.05.2014
NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN,
KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN GEDACHT.
Stabilus schließt Börsengang erfolgreich ab - Greenshoe-Option vollständig
ausgeübt
Im Rahmen des Börsengangs der Stabilus S.A. (ISIN: LU1066226637, WKN:
A113Q5) hat die J.P. Morgan Securities plc als Stabilisierungsmanager im
Namen der Emissionsbanken die Greenshoe-Option heute vollständig ausgeübt.
Mit diesem Schritt hat die Stabilus S.A. ihren Börsengang erfolgreich
abgeschlossen. Im Stabilisierungszeitraum vom 23. bis zum 28. Mai 2014
wurden damit keine Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Greenshoe-Option umfasste 1.584.079 auf den Inhaber lautende Aktien mit
einem Nennwert von je 0,01 Euro, die den Konsortialbanken für
Mehrzuteilungen vom abgebenden Aktionär, der Servus Group HoldCo II S.á
r.l, zur Verfügung gestellt wurden. Wie bereits angekündigt, sind nach
vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option 12.157.335 Aktien bei einem
Emissionsvolumen von 261,4 Mio. Euro platziert worden. Der Streubesitz
beläuft sich auf 58,7%.
Zusätzliche Information:
Börsenplatz: Prime Standard (Regulierter Markt), Frankfurter
Wertpapierbörse
ISIN: LU1066226637
WKN: A113Q5
Common Code: 106622663
Geschäftssitz von Stabilus: Luxemburg
Geschäftsadresse der Stabilus S.A.: 2, rue Albert Borschette, L-1246
Luxemburg
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Investor Relations-Kontakt: |
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Andreas Schröder |
Tel.: +49 261 8900502 |
Tel.: +352 621 632037 |
E-Mail: gjonethal@de.stabilus.com |
E-Mail: investors@stabilus.com |
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Stabilus GmbH |
Stabilus S.A. |
Wallersheimer Weg 100 |
2, rue Albert Borschette |
56070 Koblenz |
L-1246 Luxemburg |
Deutschland |
Luxemburg |
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Wertpapiergesetz aus dem Jahr 1933 (United States Securities Act of 1933)
in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und
dürfen ohne eine Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht
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In den Vereinigten Staaten findet kein öffentliches Angebot der Wertpapiere
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aus dem Jahr 2005 (Finanzwerbung) zum Gesetz über Finanzdienstleistungen
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Verordnung") qualifizieren; oder (b) um vermögende Gesellschaften, nicht
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