splendid medien AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Köln, 19.08.2024 – Herr Andreas R. Klein ist als Mehrheitsaktionär der Splendid Medien AG (WKN 727950, ISIN DE0007279507) und Mitglied des Vorstandes nahestehende Person i.S.d. § 111a AktG. Der langjährig bestehende Mietvertrag zwischen der Splendid Synchron GmbH als Mieter und unter anderem Herrn Andreas R. Klein als Vermieter wurde durch einen Nachtrag vom 16.8.2024 verlängert und die Nettokaltmiete rückwirkend zum 1. Januar 2024 um monatlich EUR 700 erhöht. Die Miete beträgt damit nunmehr EUR 135.000 p.a. (inkl. Nebenkosten) und fließt Herrn Andreas R. Klein in voller Höhe zu. Der Aufsichtsrat hat dem Abschluss der Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag zugestimmt.
19.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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