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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 29.06.2016

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Einstweilige Verfügung untersagt Herrn Dr. Olaf Marx bis auf weiteres, das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG auszuüben

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Personalie
29.06.2016 18:29

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


München (Deutschland), 29. Juni 2016. Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, München (Deutschland), ISIN DE000SKWM021, teilt mit, dass das Landgericht München auf Antrag eines Mitglieds des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine einstweilige Verfügung gegen den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Dr. Olaf Marx, erlassen hat. Durch diese Gerichtsentscheidung wird Herrn Dr. Olaf Marx bis auf weiteres untersagt, das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG auszuüben.
Die Mitgliedschaft von Herrn Dr. Marx im Aufsichtsrat der Gesellschaft bleibt von der genannten Verfügung unberührt.


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