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EQS-Ad-hoc News vom 23.08.2024

Allane SE: Nichtanwendung der Aufwandserfassung eines außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs aufgrund von Rest- und Marktwertdifferenzen

Allane SE / Schlagwort(e): Prognoseänderung
Allane SE: Nichtanwendung der Aufwandserfassung eines außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs aufgrund von Rest- und Marktwertdifferenzen

23.08.2024 / 13:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Allane SE: Nichtanwendung der Aufwandserfassung eines außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs aufgrund von Rest- und Marktwertdifferenzen

Pullach, 23. August 2024 – Der Vorstand der Allane SE hat nach umfassender Analyse beschlossen, die am 12. August 2024 kommunizierte Anpassung der Bilanzierungsmethodik an die Rechnungslegungsstandards der übergeordneten Muttergesellschaft zunächst zu verschieben. Infolge dieser Entscheidung wird die Abschreibung gemäß den in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Geschäftsberichts 2023 beschriebenen Verfahren vorgenommen.

Mit der ausbleibenden Umstellung der Bilanzierungsmethodik wird auch der erwartete positive Ergebniseffekt nicht eintreten. Die auf Rest- und Marktwertdifferenzen zurückzuführenden kumulierten bilanziellen außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Leasingvermögen belasten das Unternehmensergebnis zum 30. Juni 2024 mit einem Betrag von 44,0 Mio. Euro.

Daher erwartet die Allane SE für das erste Halbjahr 2024 ein negatives Konzern-EBT von 24,6 Mio. Euro. Für das Gesamtjahr 2024 geht der Vorstand von einem negativen Konzern-EBT zwischen 25 Mio. Euro und 35 Mio. Euro aus. Die im Geschäftsbericht 2023 kommunizierte Prognose für den Konzernvertragsbestand und den operativen Konzernumsatz bleibt unverändert bestehen.

Kontakt:
Tobias Kuhlbusch
Investor Relations
E-Mail: ir@allane.com
Tel: +49 89 708081351



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