Singulus Technologies AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 19.03.2010 14:50 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Deutsche Bank AG London, London, England hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17.03.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland, ISIN: DE0007238909, WKN: 723890 am 17.03.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,532% (das entspricht 1450000 Stimmrechten) betragen hat. 19.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstrasse 103 63796 Kahl am Main Deutschland Internet: www.singulus.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |