SINGULUS TECHNOLOGIES beschließt Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Kapitalerhöhung 04.03.2010 20:09 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG SINGULUS TECHNOLOGIES beschließt Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital Kahl am Main, 04.03.2010 - Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS) hat am 04.03.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 04.03.2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit 37.355.471 EUR, das eingeteilt ist in 37.355.471 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je 1,00 EUR, um einen Betrag von bis zu 3.694.640 EUR auf bis zu 41.050.111 EUR gegen Bareinlagen zu erhöhen. Ausgegeben werden sollen bis zu 3.694.640 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2009. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird aufgrund der Ermächtigung in § 5 Abs. 2 Satz 4 der Satzung ausgeschlossen. Die bis zu 3.694.640 neuen Stammaktien werden im Wege des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens deutschen und internationalen institutionellen Investoren angeboten. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen zur Finanzierung des weiteren Wachstums, für die Entwicklung neuer Produkte im Solarbereich und zu einem geringeren Teil zur Rückführung der Fremdfinanzierung verwendet werden. Die Frankfurter Investmentbank equinet AG fungiert bei der Transaktion als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner. SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN: DE0007238909, WKN: 723890 Kontakt: Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 6188 440 612, Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 6181 98280 20/ +49, (0) 170 9202924 NOT FOR DISTRIBUTION, DIRECTLY OR INDIRECTLY, IN OR INTO THE UNITED STATES, CANADA, JAPAN AND AUSTRALIA. NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN. Disclaimer: Diese Veröffentlichung wurde allein zu Informationszwecken erstellt und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit der Transaktion wurde und wird kein öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt veröffentlicht. Die Aktien können in in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten werden, soweit dies den Emittenten verpflichten würde, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument zu veröffentlichen oder eine Registrierung vorzunehmen. Die Verteilung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf von Aktien kann in bestimmten Jurisdiktionen rechtlich beschränkt oder verboten sein. Jeder Leser dieser Veröffentlichung sollte sich daher selbst vergewissern, alle solche Restriktionen einzuhalten. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin in Bezug genommenen Wertpapiere wurden und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') oder dem Recht der Einzelstaaten der USA registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an 'U.S. persons' (wie in Regulation S des Securities Act definiert) oder für Rechnung von 'U.S. persons' angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act und dem einzelstaatlichen Recht der USA ausgenommen oder befreit. 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