SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG Abs. 1, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 1. März 2007 gemäß § 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 1. März 2007 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und seit diesem Zeitpunkt 2,96 % beträgt, was 1.033.831 Stimmrechten entspricht. Davon hält die Universal-Investment-Gesellschaft mbH 2,87 % direkt und nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (Spezialfonds) werden ihr 0,09 % zugerechnet, was 30.000 Stimmrechten entspricht. Kahl am Main, März 2007 Der Vorstand SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstraße 103 63796 Kahl am Main Deutschland DGAP 02.03.2007 Sprache: Deutsch Emittent: SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstrasse 103 63796 Kahl am Main Deutschland www: www.singulus.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |