SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Veröffentlichung einer Erklärung nach § 26 Abs. 1 Satz 2 (Eigene Aktien) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 Satz 2 übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 13. Februar 2007 gemäß § 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 9. Februar 2007 die Schwelle von 3 % überschritten hat und seit diesem Zeitpunkt 3,004 % beträgt, was 1.049.621 Stimmrechten entspricht. Davon hält die Universal-Investment-Gesellschaft mbH 2,91 % direkt und nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG (Spezialfonds) werden ihr 0,09 % zugerechnet, was 30.000 Stimmrechten entspricht. Kahl am Main, Februar 2007 Der Vorstand SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstraße 103 63796 Kahl am Main Deutschland DGAP 14.02.2007 Sprache: Deutsch Emittent: SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstrasse 103 63796 Kahl am Main Deutschland WWW: www.singulus.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |