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EQS-Ad-hoc News vom 04.04.2024

SINGULUS TECHNOLOGIES – Feststellung des Jahresabschlusses 2023 – Uneingeschränktes Testat

SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Jahresbericht
SINGULUS TECHNOLOGIES – Feststellung des Jahresabschlusses 2023 – Uneingeschränktes Testat

04.04.2024 / 10:06 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

 

SINGULUS TECHNOLOGIES – Feststellung des Jahresabschlusses 2023 – Uneingeschränktes Testat

Kahl am Main, den 4. April 2024 – Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat heute den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt und damit den Jahresabschluss 2023 der Gesellschaft festgestellt.

 

Der zuständige Abschlussprüfer der Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hatte dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss sowie dem zusammengefassten Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2023 wird im Laufe des 8. April 2024 auf der Homepage des Unternehmens unter: https://www.singulus.com/de/finanzberichte/ erfolgen.

 

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

Kontakt:

Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224

E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

 



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