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Singulus Technologies AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 01.11.2007

SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und HamaTech AG vereinbaren Verschmelzung

SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Firmenzusammenschluss
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und HamaTech AG vereinbaren Verschmelzung


Kahl am Main, 01. November 2007, Die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft(SINGULUS), Kahl am Main (ISIN DE0007238909) und die HamaTech AG(HAMATECH), Sternenfels (ISIN DE0007309007) haben sich mit Zustimmung ihrer Aufsichtsräte über die Verschmelzung der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft und das Umtauschverhältnis der Aktien geeinigt. Demnach erhalten die Aktionäre der HamaTech AG für je neun HamaTech-Aktien zwei Singulus-Aktien.
Zur Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses haben beide Gesellschaften Unternehmensbewertungen mit sachverständiger Unterstützung der Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt. Der nach der Ertragswertmethode ermittelte Unternehmenswert beläuft sich danach auf € 2,23 je HamaTech-Aktie und € 10,44 je Singulus-Aktie.
Nach Feststellung der gerichtlich ausgewählten und bestellten gemeinsamen Verschmelzungsprüferin, der Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist das vorgeschlagene Umtauschverhältnis von zwei Singulus-Aktien je neun HamaTech-Aktien angemessen. Der Verschmelzungsvertrag soll einer außerordentlichen Hauptversammlung der HamaTech AG, die im Dezember 2007 stattfinden soll, zur Zustimmung vorgelegt werden. Da die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft einen Anteil von mehr als 90% des Grundkapitals der HamaTech AG hält, ist ein Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft zum Verschmelzungsvertrag gemäß § 62 UmwG nicht erforderlich, es sei denn, Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, verlangen eine entsprechende Beschlussfassung.

Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Die Durchführung einer Unternehmensbewertung nach der Ertragswertmethode ist ein äußerst komplexer Vorgang, der sich weder durch eine Analyse der Einzelschritte erschließt noch in einer Zusammenfassung erschöpfend beschrieben werden kann. Die Bewertungsarbeiten, die die Vorstände der beteiligten Gesellschaften mit Unterstützung der Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH



Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt haben, lassen nicht zuverlässig auf die künftige Ergebnisentwicklung oder aktuelle Werte, die aufgrund anderer Bewertungsmethoden ermittelt werden können, schließen. Diese können erheblich über oder unter den Angaben liegen, die in dieser Ad hoc-Mitteilung veröffentlicht werden. Die Bewertungsarbeiten beruhen auf einer Vielzahl von Einschätzungen und Annahmen hinsichtlich der Branchenentwicklung, des allgemeinen geschäftlichen Umfeldes, der Wettbewerbsbedingungen, der Marktbedingungen sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, die überwiegend außerhalb der Kontrolle der Unter-nehmen liegen, sowie auf Beurteilungen und Annahmen hinsichtlich 'Basiszinssatz', 'Beta-Faktor', 'Marktrisikoprämie' und 'typisierte persönliche Ertragsteuer auf Ausschüttung', 'Ausschüttungsquote', 'Verschuldungsgrad' und 'nachhaltiges Ergebnis', die alle auch auf der Aus¬übung von Ermessensspielräumen auf Seiten des Vorstands beruhen. Ergänzende Informationen zur Berechnung der Unternehmenswerte werden im Verschmelzungsbericht und im Verschmelzungsprüfungsbericht enthalten sein.
Diese Ad-Hoc-Mitteilung enthält zukunftsbezogene Angaben. Diese zukunftsbezogenen Angaben basieren auf den aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse durch das Management der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft, ohne dass die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft zwangsläufig beabsichtigt, geänderte Erwartungen und Prognosen zu kommunizieren. Auf Grund von Risiken oder fehlerhaften Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den zukunftsbezogenen Angaben abweichen. Zu den Annahmen, bei denen es zu erheblichen Abweichungen auf Grund nicht vorhersehbarer Entwicklungen kommen kann, zählen unter anderem, aber nicht ausschließlich: die Nachfrage nach unseren Produkten und Leistungen, die Wettbewerbssituation, die Entwicklung, die Verbreitung sowie die technische Leistungsfähigkeit der HD-DVD und der Blu-ray-Technologie und ihrer Preise, die Entwicklung, Verbreitung und Preise alternativer Speichermedien, rechtzeitige Verfügbarkeit notwendiger externer Vorleistungen und Produkte, die Fähigkeit, bestehende Kundenbeziehungen zu festigen und auszubauen und neue Kundenbeziehungen zu erschließen, sowie die Verfügbarkeit von ausreichend qualifiziertem Fachpersonal.
Weder die HamaTech AG noch die SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft übernehmen eine Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse und Entwicklungen anzupassen.

Mit den Aussagen zu den ermittelten Unternehmenswerten werden keine Prognosen oder Annahmen zur künftigen Entwicklung des Börsenkurses der Aktien der HamaTech AG oder der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft getroffen.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstrasse 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN: DE0007238909, WKN: 723890
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 1709202924 01.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     SINGULUS TECHNOLOGIES AG
              Hanauer Landstrasse 103
              63796 Kahl am Main
              Deutschland
Telefon:      +49 (0)6188 440-105
Fax:          +49 (0)6188 440-110
E-mail:       maren.schuster@singulus.de
Internet:     www.singulus.de
ISIN:         DE0007238909
WKN:          723890
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