SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung SINGULUS TECHNOLOGIES AG 10.03.2015 18:19 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Korrektur einer Meldung vom 06.02.2015 für eine Stimmrechtsmitteilung vom 24.02.2015 sowie einer Veröffentlichung vom 09.03.2015 Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland am 02.01.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,88% (das entspricht 1900000 Stimmrechten) betragen hat. 3,27% der Stimmrechte (das entspricht 1600000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: FPM Funds SICAV Luxembourg. Weitere 0,61 % der Stimmrechte (das entspricht 300000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 WpHG. zuzurechnen. Die Mitteilungspflichtige kommt damit dem Wunsch der Bundesanstalt (BaFin) nach. 10.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstrasse 103 63796 Kahl am Main Deutschland Internet: www.singulus.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |