SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung SINGULUS TECHNOLOGIES AG 06.03.2015 11:02 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 24.02.2015 Die Universal-Investment-Luxembourg S.A., Grevenmacher, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland am 02.01.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,88% (das entspricht 1900000 Stimmrechten) betragen hat. 3,27% der Stimmrechte (das entspricht 1600000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: FPM Funds SICAV Luxembourg. Weitere 0,61 % der Stimmrechte (das entspricht 300000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die Mitteilungspflichtige kommt damit dem Wunsch der Bundesanstalt (BaFin) nach. 06.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG Hanauer Landstrasse 103 63796 Kahl am Main Deutschland Internet: www.singulus.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |