SINGULUS TECHNOLOGIES AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung 27.05.2011 19:29 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Ad hoc Mitteilung nach § 15 WpHG SINGULUS TECHNOLOGIES AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital Kahl am Main, 27. Mai 2011 - Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS) hat am 27. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 27. Mai 2011 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zurzeit EUR 41.050.111 unter Ausnutzung der genehmigten Kapitalia I und III um bis zu EUR 7.880.203 auf bis zu EUR 48.930.314 durch Ausgabe von bis zu 7.880.203 auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00 und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2011 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Zur Zeichnung der Neuen Aktien wurde die equinet Bank AG mit der Verpflichtung zugelassen, die Neuen Aktien den Aktionären der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Verhältnis von 16 zu 3 im Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum Bezugspreis von EUR 3,30 je neuer Aktie zum Bezug anzubieten. Die Bezugsfrist beginnt voraussichtlich am 4. Juni 2011 und endet am 17. Juni 2011 (einschließlich). Ein organisierter Bezugsrechtshandel wird nicht stattfinden. Die Gesellschaft gewährt allen Aktionären die Möglichkeit, sich an der Kapitalerhöhung im Rahmen eines Mehrbezugs über die jeweils zustehenden Bezugsrechte hinaus zu beteiligen. Weitere Details sind dem Bezugsangebot zu entnehmen, das voraussichtlich am 3. Juni 2011 im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wird. Insgesamt können der Gesellschaft Barmittel in Höhe von rund EUR 26 Mio. brutto zufließen. Die Mittel aus der Kapitalerhöhung dienen in erster Linie der Finanzierung des Wachstums im Segment Solar und sind zu einem geringeren Teil für Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten vorgesehen. Das Angebot zum Bezug von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die bereits bestehenden Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, D-63796 Kahl/Main, ISIN: DE0007238909, WKN: 723890 Kontakt: Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 96090279 Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: + 49 (0) 6181 98280 20/ +49, (0) 170 9202924 NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN. NOT FOR RELEASE, DISTRIBUTION OR PUBLICATION, DIRECTLY OR INDIRECTLY, IN OR INTO THE UNITED STATES OF AMERICA, CANADA, JAPAN AND AUSTRALIA. Disclaimer: Diese Veröffentlichung wurde allein zu Informationszwecken erstellt und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit der Transaktion wurde und wird kein öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt veröffentlicht. Die Aktien werden in keiner Jurisdiktion öffentlich angeboten, soweit dies den Emittenten verpflichten würde, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument zu veröffentlichen oder eine Registrierung vorzunehmen. Die Verteilung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf von Aktien können in bestimmten Jurisdiktionen rechtlich beschränkt oder verboten sein. Jeder Leser dieser Veröffentlichung sollte sich daher selbst vergewissern, alle solche Restriktionen einzuhalten. Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin in Bezug genommenen Wertpapiere wurden und werden nicht unter dem U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') oder dem Recht der Einzelstaaten der USA registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an 'U.S. persons' (wie in Regulation S des Securities Act definiert) oder für Rechnung von 'U.S. persons' angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind von der Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act und dem einzelstaatlichen Recht der USA ausgenommen oder befreit. Diese Veröffentlichung und die in ihr enthaltenen Informationen dürfen nicht in den USA verbreitet oder dorthin übermittelt werden oder in andere Jursidiktionen, in denen das öffentliche Angebot oder der Verkauf der Wertpapiere verboten ist, und dürfen nicht an 'U.S. persons' oder Veröffentlichungen mit genereller Verbreitung in den USA versandt werden. In den USA wird kein Angebot von Aktien unternommen. 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